…Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB). Das Gesamtschuldverhältnis wird bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 157 ff) begründet. Rz 190: Liegt zB die Verfassung eines Protokolls im Interesse mehrerer Personen, so sind sie gemäß § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand…
24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
… 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft (§ 30 GMSG) Rz 27: Das meldende Finanzinstitut muss bei Neukonten…
…hervortretende Spieße und die Krone wirkt ausgefranst. | Bis zur Hälfte der potentiellen Blattmasse fehlt. Kronenaspekt deutlich löchrig, es entstehen fast ausschließlich nur mehr Kurztriebe, das Wachstum stagniert. Mehrere dürre Zweige und Äste im oberen Kronenbereich. | Mehr als die Hälfte der potentiellen Blattmasse fehlt…
…6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift Rz 496: Enthält ein Bogen mehrere in sich abgeschlossene Protokolle, zu denen auch die jeweils maßgeblichen Unterschriften gehören, so ist die Gebühr für jedes Protokoll für sich zu entrichten. Für eingabeersetzende Protokolle, die mehrere Anträge enthalten, gelten darüber…