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5 Treffer381 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 610–61710.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ff. Rz 613: Die auf einer Vertragsurkunde angebrachten Beglaubigungsvermerke können selbst dann, wenn die Urkunde mit einer Adressierung an eine Behörde oder ein Gericht versehen wäre, schon rein begrifflich nicht als Mitteilung angesehen werden, weil förmliche Vertragsurkunden von den Vertragsparteien zum Beweis (gegeneinander und gegen…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ein Mietvertrag (§ 33 TP 5 GebG) und eine Bürgschaftserklärung (§ 33 TP 7 GebG). 15.3. Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zum Hauptgeschäft Rz 1111: Werden in einer Urkunde mehrere Rechtsgeschäfte derselben oder verschiedener Art, die nicht zusammenhängende Bestandteile des Hauptgeschäftes sind, abgeschlossen, so ist die…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wird. Gedenkprotokolle sind Niederschriften, in denen von einer oder mehreren Personen durch Beisetzung ihrer Unterschrift beurkundet wird, dass andere Personen in ihrer Gegenwart ein Rechtsgeschäft geschlossen oder ihnen über den erfolgten Abschluss eines Rechtsgeschäftes Mitteilung gemacht haben. Rz 1033: Ein vom Rechtsanwalt unterfertigtes Begleitschreiben, welchem…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…gemäß § 2 Z 3 lit. a WiEReG. Eine Privatstiftung kann durch einen oder mehrere Stifter mittels eines Notariatsaktes gegründet werden, wobei zumindest ein Vermögen von EUR 70.000 in bar oder in Sachwerten der Stiftung zu widmen ist. Gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 lit…