RIS AI
6 Treffer477 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, entstanden sind. 4.1.1.1.5. Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen Rz 394: Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes der Anteilinhaber ist der Jahresgewinn gemäß § 14 ImmoInvFG nach den Bestimmungen des § 40 ImmoInvFG um bestimmte ausländische Einkünfte zu bereinigen. Durch diese…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…ein steuerliches Jahresergebnis bedarf. Durch die Verminderung der Innenfinanzierung um unternehmensrechtliche Jahresfehlbeträge kann es auch zu einem negativen Stand der (disponiblen) Innenfinanzierung kommen. Bei Körperschaften, die den Rechnungslegungsvorschriften des UGB unterliegen, wird daher die Innenfinanzierung laufend durch den in § 231 Abs. 2 Z 21 bzw. …

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…12.2011: 35 Euro, 31.12.2012: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 21.8.2013 um Euro 39,50 je Fondsanteil veräußert. Besteuerung der laufenden Erträge: 2011 Die Ausschüttung von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile), zugeflossen am 29.9.2011…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…31.12.2012: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 21.8.2013 um Euro 39,50 je Fondsanteil veräußert. Besteuerung der laufenden Erträge: 2011 Die Ausschüttung am 29.9.2011 von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile) unterliegt bei deren Zufluss dem…