…Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, für völkerrechtlich privilegierte Personen eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Steuerbefreiungen orientieren sich am Prinzip gleicher Begünstigung gleichartiger Organisationen sowie am Prinzip der Gegenseitigkeit, also daran, ob für vergleichbare österreichische Einrichtungen bzw…
…| Angestellte oder Sachverständige internationaler Organisationen oder Einrichtungen | KfzSt - nein mVStmvSt - ja - ja (Sachverst.- nein) | Blau | AlleAlle andere Personen, die in Österreich Privilegien genießen (z.B. Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen…
…an einer Einrichtung im relevanten Staat ist und, soweit erforderlich, ein entsprechendes Visum hat; Lehrer, Lehrling oder Praktikant an einer (Bildungs-)Einrichtung im relevanten Staat ist oder an einem Kulturaustauschprogramm teilnimmt und, soweit erforderlich, ein entsprechendes Visum hat; an eine diplomatische Vertretung, eine konsularische Vertretung…