…Inland. Rz 49: Kraftfahrzeuge von Einzelunternehmern sind direkt der das Einzelunternehmen betreibenden natürlichen Person zuzurechnen. Im Falle der Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges eines Einzelunternehmers mit Hauptwohnsitz in Österreich ist der Einzelunternehmer daher Verwender des Kraftfahrzeuges, womit ein dauernder Standort im Inland angenommen wird…
…in Bezug auf Tätigkeiten im Homeoffice (6) Im Hinblick auf die Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 des Abkommens besteht Einvernehmen darüber, dass ein Arbeitnehmer, der nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Tätigkeiten im Homeoffice ausübt, für den Arbeitgeber regelmäßig keine…
…Zeiträume vor und nach Ansässigkeitswechsel Für den Zeitraum 01.01. - 11.05. = Die Grenzgängerregelung findet auf diesen Zeitraum keine Anwendung, da der Hauptwohnsitz und die Ansässigkeit im deutschen Teil der Grenzzone sind und die Tätigkeit ausschließlich in Deutschland ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht steht Deutschland…
…1 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebs in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 3 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung. Der Umstand, dass im Jahr 3 keine inländische Betriebsstätte mehr besteht…
…der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet, so können die deutschen Antennenanlagen nicht als Betriebsstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland gewertet werden. Die durch die Vermietungstätigkeit erzielten Gewinne unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in Österreich (EAS 340). Rz 254: Die betriebliche Tätigkeit in…
…die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen…
…Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 richtet sich somit die Durchführung der Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, vorbehaltlich der in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Ausnahmen, ausschließlich nach den Bestimmungen der Amtshilferichtlinie und der…