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VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Zeitpunkt zu prüfen, ob sich daraus weitere steuerliche Konsequenzen ergeben (zB das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung oder einer verdeckten Einlage). Die bloße Wertberichtigung einer Verrechnungspreisforderung (zB aufgrund von Uneinbringlichkeit) kann keine verdeckte Einlage oder verdeckte Ausschüttung bewirken. Dies vermag erst ein kompletter Verzicht, sofern dieser…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…den um die Normverbrauchsabgabe erhöhten Verkaufspreis verrechnen. Es ergibt sich dadurch jedoch kein weiterer NoVA-Tatbestand. Beispiel 1: Ein Autohändler liefert einen Pkw zum Preis von 30.000 Euro plus 3.000 Euro Normverbrauchsabgabe plus 6.000 Euro Umsatzsteuer. Zwei Wochen nach der Fahrzeugübergabe stellt…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…persönlich von der Gebührenpflicht befreit, fällt für die Schrift oder das Rechtsgeschäft keine Gebühr an. Auch die Geltendmachung einer Haftung (siehe Rz 1193) scheidet in diesen Fällen aus. Rz 22: Ist eine Schrift oder ein Rechtsvorgang sachlich von der Gebührenpflicht ausgenommen, so kann weder von…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abs. 1 Z 1 oder 2 oder § 12a NoVAG 1991 neuerlich zu einer Zulassung im Inland kommt oder eine Zulassung vorzunehmen wäre. Rz 753: Wird bei einer Tageszulassung der Zeitraum von drei Monaten überschritten, dann entsteht die Steuerschuld mit dem Tag der Überschreitung dieser Frist…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Gläubiger erhält gegen den Erfüllungsübernehmer keine Rechte (VwGH 7.10.1985, 84/15/0071). 27.4.1.4. Garantievertrag Rz 1414: Ein gebührenfreier Garantievertrag liegt vor, wenn der Garant eine gegenüber der Hauptschuld selbständige - und damit von deren Bestehen unabhängige (nicht akzessorische) - Haftung für…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden in Bundesangelegenheiten. Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…darf den Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) bzw. den Überstellungsfahrtschein nur nach erfolgter Zahlung der Gebühr aushändigen. Rz 696: Wurde die Gebühr entrichtet, obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO)…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ein anderes Unternehmen, die/das kein Institut ist und zur Durchführung einer oder mehrerer Verbriefungen errichtet wurde, deren/dessen Tätigkeit auf das zu diesem Zweck Notwendige beschränkt ist, deren/dessen Struktur darauf ausgelegt ist, die eigenen Verpflichtungen von denen des Organisators zu trennen, und deren…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| § 162 RStDG | Im Disziplinarverfahren sind keine Gebühren zu entrichten. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten. | § 165 Abs. 1 BaSAG | Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Rechtsgeschäfte, Schriften und Amtshandlungen sind von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und erstreckt sich auf den Inhalt des Spruches (vgl. VwGH 19.10.1988, 86/01/0062). Rz 1014: Keine Bindung besteht an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat (vgl. § 116 Abs…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen. 13.3. Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bei Bedingungen oder Genehmigung eines Beteiligten Rz 1096: Für das Entstehen der Gebührenschuld ist nicht ausschlaggebend, ob die Wirkung eines Rechtsgeschäftes von einer…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1050), der Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 8 NoVAG 1991 (siehe Rz 1050). Anders als beim Umsatzsteuerverfahren gibt es nur einen monatlichen und keinen vierteljährlichen Anmeldungszeitraum. Rz 1162: Beim innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht die Steuerschuld mit dem Tag des Erwerbes. Es gilt der monatliche Anmeldungszeitraum. Rz 1163…

GebR 2025 Rz 24–292.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die dem Rechtssubjekt Republik…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 12 Abs. 1 AußStrG anhängig, sobald ein Antrag auf seine Einleitung bei Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine Verfahrenshandlung vorgenommen hat. 27.9.4. Gebührenbefreiungen 27.9.4.1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger Rz 1556: Damit wird…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schenkung einer Liegenschaft gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes an der Liegenschaft und die Einräumung des Fruchtgenussrechtes wiederum gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA erfolgt (vgl. VwGH 3.9.2020, Ra 2020/16/0109). Rz 1044: Von keinem einheitlichen Rechtsgeschäft ist unter anderem auszugehen…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…