…stehen, anders als bei Meldefonds, der zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichteten Stelle bzw. dem Fondsanteilinhaber selbst keine Daten der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) betreffend die Korrektur der Anschaffungskosten eines Investmentfondsanteils aufgrund des Zuflusses von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleicher Erträge zur Verfügung. Ausschüttungen aus einem Nichtmeldefonds sind, unabhängig…
…die (zu hoch) besteuerten geschätzten ausschüttungsgleichen Erträge wieder entsteuert, da der Veräußerungsverlust im Rahmen des Verlustausgleichs gemäß § 93 Abs. 6 EStG 1988 bzw. bei einer Antragsveranlagung gemäß § 97 Abs. 2 EStG 1988 nach Maßgabe des § 27 Abs. 8 EStG 1988 ausgleichsfähig ist. Es besteht für…
…Daneben sind Änderungen in der Depotinhaberschaft anzugeben. Weiters ist die Summe der insgesamt für den Verlustausgleich berücksichtigten Verluste sowie der erteilten Gutschriften an Kapitalertragsteuer festzuhalten (EStR 2000 Rz 7752). 3.1.1.6.3. Verlustausgleich durch Antragsveranlagung gemäß § 97 Abs. 2 EStG 1988 Rz 254…
…Veräußerung des Fondsanteils erfolgt am 15.5.2013 um 150 Euro. Besteuerung im Jahr 2010: Im Jahr 2010 fließen keine Erträge zu, es fällt daher keine Einkommensteuer an. Besteuerung im Jahr 2011: Die am 10.1.2011 zugeflossene Ausschüttung unterliegt in voller Höhe der Einkommensteuer…
…dass kein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag entsteht. Ermittlung ausschüttungsgleicher Erträge - Zufluss 30.4.2012 | | 1 Fondsanteil | gesamt | Rücknahmepreis per 31.12.2011 | 35,00 | 17.500,00 | Anschaffungspreis 15.4.2011 | 31,50 | 15.750,00 |…
…Rückzahlungsantrag via Telefax, somit auf eine unzulässige Art eingebracht, ist dieser rechtsunwirksam. Daraus folgt auch, dass kein durch ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 85 BAO behebbares Formgebrechen vorliegt, zumal sich diese Bestimmungen nur auf schriftliche Eingaben der Parteien beziehen (VwGH 27.11.2003, 2002/06…
…Beendigung der gewerblichen Vermietung nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert worden ist. Rz 1251: Eine Vergütung ist nur auf Antrag, welcher innerhalb von fünf Jahren ab der Verwirklichung des Vergütungstatbestandes gestellt werden kann, möglich. Es kann kein höherer Betrag vergütet werden als tatsächlich entrichtet wurde.
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…