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5 Treffer472 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind (§§ 40a ff UrhG). Der Urheber kann die Nutzung seines Werks durch Nutzungsverträge (Lizenzverträge) Dritten übertragen, denen dadurch die ansonsten grundsätzlich dem Urheber vorbehaltene körperliche Verwertung (Verbreitung, Vervielfältigung) oder unkörperliche Verwertung (Sendung, Vortrags-…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn sie darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen. Hilfsbedürftigkeit bedeutet sowohl materielle Bedürftigkeit als auch das Angewiesensein auf Hilfe auf Grund der körperlichen oder geistigen Verfassung. Der Begriff der humanitären Zwecke ist dem Begriff der mildtätigen Zwecke iSd § 37 BAO gleichzusetzen. Näheres siehe VereinsR…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung im Rahmen der Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagung)…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…BBG (siehe Rz 207 ff) oder Ausweis gemäß § 29b StVO 1960 (siehe Rz 213 ff). A.3.6.1.2.1. Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundesbehindertengesetz (BBG) Rz 207: Seit 1. Dezember 2019 erfolgt die Prüfung des Vorliegens einer Behinderung für die Inanspruchnahme der Befreiung…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer A.3.6.4.1. Allgemeines Rz 325: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (siehe Rz 200). A.3.6.4.2. Anzeige Rz…