…Restgewinnmethode) erfolgen. Der für die Gewinnaufteilung herangezogene Aufteilungsschlüssel soll die Beiträge der Transaktionspartner zur Gewinnerzielung widerspiegeln und kann nach Maßgabe der jeweiligen Gegebenheiten etwa auf den einschlägigen Kosten (zB Entwicklungs- oder Marketingkosten), den eingesetzten Wirtschaftsgütern (zB Anlagevermögen oder immaterielle Werte), dem investierten Kapital, den erbrachten…
…dem Gewinn oder Verlust des qualifizierten Portfoliounternehmens bemisst und bei denen die Rückzahlung im Fall der Zahlungsunfähigkeit nicht vollständig gesichert ist; von einem "qualifizierten Portfoliounternehmen" begebene verbriefte und nicht verbriefte Schuldtitel; Anteile an EuSEF, wenn diese selbst höchstens 10% ihres Kapitals in EuSEF investiert haben…
…Rz 116: Die Anzahl der Anleger ist für die Qualifikation als AIF in Immobilien ebenso irrelevant wie die Anzahl der Vermögenswerte, in die investiert wurde. Daher kann auch ein geschlossener Immobilienfonds mit nur einer Immobilie als AIF in Immobilien eingestuft werden. Ausgenommen sind jedoch AIF…
…erwarteten Vorteile zu berücksichtigen sind (Z 8.25 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken, nur die Kosten ohne Gewinnaufschlag zu verrechnen, wenn die Differenz zwischen dem fremdvergleichskonformen Wert und den Kosten vergleichsweise unerheblich ist (Z 8.28 OECD-VPL; zB bei Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung…
…der weder ein OGAW noch ein AIF ist, muss sein Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung veranlagen. Dabei ist die Art des Vermögens, in das investiert wird, völlig unerheblich. Durch dieses Kriterium soll eine vergleichbare Anknüpfung wie bei inländischen Fonds im Sinne des § 186 Abs…
…Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.2. Anteile im Betriebsvermögen Rz 455: Einerseits entspricht die Art der Gewinnermittlung von Immobilienfonds im Betriebsvermögen grundsätzlich jener der Immobilienfonds im Privatvermögen (zB Unterscheidung in Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne). Auch findet…
3.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot 3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 242: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…
…ergibt sich für den Anleger im Jahr 2013 keine Steuerpflicht aus laufenden Erträgen des Investmentfonds. Ermittlung des Gewinnes aus der Veräußerung der Fondsanteile am 21.8.2013 | | 1 Fondsanteil | gesamt | Anschaffungskosten (ohne Ausgabeaufschlag) | 31,50 | 15.750,00 |…
…Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Ausschüttungen aus Nichtmeldefonds unterliegen in voller Höhe der Besteuerung und verändern die Anschaffungskosten nicht. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1…
3.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.2.2.4.6.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 324: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe…
3.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…
3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
…und bei denen sich die Rendite nach dem Gewinn oder Verlust des qualifizierten Portfoliounternehmens bemisst und bei denen die Rückzahlung im Fall der Zahlungsunfähigkeit nicht vollständig gesichert ist; Anteile an EuVECA, wenn diese selbst höchstens 10% ihres Kapitals in EuVECA investiert haben. 70% des Kapitals…
3.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung 3.2.2.2.2.1. Allgemeines Rz 302: Nach § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 hat der steuerliche Vertreter der Meldestelle gemäß § 12 KMG eine Aufgliederung der Zusammensetzung der ausschüttungsgleichen Erträge sowie der für…
…betriebliche Anteilinhaber wurde einmalig im Jahr 2013 dieser Verlust in seiner Gesamthöhe ausgewiesen. Diese Anteilinhaber können diese Verluste (unter Berücksichtigung der bereits automatisch verwerteten 25%) selbständig bei der Ermittlung ihres individuellen Gewinns berücksichtigen, wobei eine Verrechnung nur gegenüber positiven Einkünften des entsprechenden Anteilscheins zulässig ist…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…
…Veräußerung eines Fondsanteils zu verhindern, ist der Buchwert eines Fondsanteils um bereits der Besteuerung unterworfene ausschüttungsgleiche Erträge zu erhöhen. Durch die Erhöhung des Buchwerts wird der steuerliche Gewinn aus der Veräußerung des Fondsanteils vermindert. Gegenläufig ist der Buchwert um Ausschüttungen, die aus versteuerten Einkünften bestehen…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
3.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung 3.2.2.1.2.1. Allgemeines Rz 287: Die Ermittlung der steuerlich relevanten Daten (wie zB Zusammensetzung und Ausschüttungsreihenfolge) erfolgt auf Fondsebene; es ergeben sich daher keine Unterschiede zur Behandlung im Privatvermögen (siehe Rz 151…