…geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80) und wird vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht (VwGH 19.12.1986, 86/15/0071…
…Eingabe (samt Beilagen) eingebracht wird, hat den Beleg dem Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Verlangen zurückzustellen, zuvor darauf einen deutlichen Sichtvermerk anzubringen und auf der im Akt verbleibenden Ausfertigung der Eingabe zu bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch Vorlage des Beleges nachgewiesen wurde. Für jede Eingabe ist die…
…Ausfertigung (Bescheid) bewilligt wird und nicht auch für solche Personen, auf die sich die Wirkung des Bescheides über die Namensänderung kraft Gesetzes erstreckt. Rz 313: Erklärungen der Eheschließenden über die Führung des Familiennamens unterliegen keiner Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Rz 314: Höhe der…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
…aus. 10.13.1.3. Gebührenfreie amtliche Bescheinigungen und Bescheide Rz 639: Urkunden über Rechtsgeschäfte dienen hauptsächlich zum Beweis über Abschluss und Inhalt eines Rechtsgeschäftes zwischen den Vertragspartnern. Eine "Bekundung" an einen unbestimmten Personenkreis steht nicht im Vordergrund. Daher sind diese grundsätzlich nicht als Zeugnisse…
…Der Gebühr unterliegen nur die in § 33 GebG aufgezählten Rechtsgeschäfte (taxative Aufzählung). Andere, nicht in dieser Bestimmung enthaltene, auf Grund der Vertragsfreiheit im Zivilrecht mögliche, Rechtsgeschäfte begründen daher keine Gebührenpflicht. Rz 12: Gegenstand der Gebühr nach § 33 GebG sind Rechtsgeschäfte (siehe Rz 1250 ff) unter…
8.1.3. Gleichschriften Rz 152: Werden Schriften mehrfach ausgefertigt, unterliegt jede einzelne Ausfertigung (Gleichschrift) der Gebühr, wenn sie die Voraussetzungen für die Gebührenpflicht erfüllt (VwGH 1.12.1976, 0288/75 und 0289/75). 8.1.4. Urkundeninhalt Rz 153: Maßgeblich für die Bemessung der…
…zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit dar, sondern beinhaltet sachbezogene Befugnisse, weil eine solche zur Vermeidung von Gefahren im öffentlichen Interesse ergeht und daher gebührenfrei ist (VwGH 11.2.1953, 1950/51). Rz 289: Hat ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausschließlich ordnungspolitischen Charakter, so fällt dafür keine…
…Bewilligungen). Anders ist vorzugehen, wenn im Gesetz bereits vorgesehen ist, dass Berechtigungen der selben Art in einem Ansuchen begehrt werden können (vgl. VwGH 18.12.1981, 3553/80; VwGH 27.5.2004, 2001/03/0217). Rz 1805: Abweisende bzw. zurückweisende Bescheide unterliegen keiner Bundesverwaltungsabgabe, da…
…die auf Personenstandsurkunden oder Ehefähigkeitszeugnissen vorgenommen werden, damit die Urkunde im Ausland ihrem Ausstellungszweck entsprechend verwendet werden kann. Handelt es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder eine andere Urkundsperson hat die Vergebührung nach dem Tatbestand des § 14 TP 13 GebG (siehe Rz 610…
…derjenige, für den oder in dessen Interesse die amtliche Ausfertigung ausgestellt wird (siehe auch Rz 179 ff). Zur Entrichtung der Gebühr ist zur ungeteilten Hand mit dem Gebührenschuldner verpflichtet, wer im Namen eines anderen die amtliche Ausfertigung veranlasst hat. Randzahlen 321 bis 339: derzeit frei