RIS AI
4 Treffer567 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…analysieren, ob das Vermögen des Darlehensnehmers in wirtschaftlicher Betrachtung als Sicherheit dient und ob sich dies auf die Preisfindung auswirken müsste (Z 10.56rev 10.56 OECD-VPL). Rz 114: Die Kreditwürdigkeit (Rating) eines Darlehensnehmers ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Bestimmung eines Zinssatzes…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…Garantienehmers wahrheitsgemäß erfolgt sind. Aufgrund des Eigenrisikoanteils der Garantienehmer müssen die (gesetzlichen) Bankenstandards eingehalten werden und gibt es ein hohes Eigeninteresse der Garantienehmer die aws-Garantie werthaltig zu gestionieren. Entscheidungen über Garantieansuchen trifft die aws in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Im Falle einer…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…Zeiträume anfallen, die vor dem 27.07.2022 liegen. In solchen Fällen beträgt der anzuwendende Zinssatz pro Jahr 2 % über dem im maßgeblichen Zeitraum geltenden Basiszinssatz. Dabei kann der in der Tabelle für die Anspruchszinsen jeweils ausgewiesene Wert herangezogen werden. [6] Ab 1. Juli 2024…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025