10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
…vertraglich die Verpflichtung übernimmt, Versicherungsverträge abzuschließen und zu finanzieren (vgl. VwGH 30.3.2000, 99/16/0372). Das gilt auch für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Wird vertraglich vereinbart, dass der Leasingnehmer eine Versicherung abzuschließen hat, so ist diese Teil der Bemessungsgrundlage (vgl. VwGH 17.2…
…darüber hinausgehende Beiträge oder für Beiträge, die auf Grund der Person des Einzahlers (zB beschränkt Steuerpflichtiger oder unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Anspruch auf gesetzliche Alterspension) nicht prämienbegünstigt sein können oder für Prämien selbst erfolgen. 2.1.3.3.3.2.3. Fristigkeit Rz 72: Die Aktienquote…
…denen ein bestehender Kraftfahrzeughaftpflichtvertrag beendet wird und noch am selben Tag ein neuer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrag für dasselbe Kraftfahrzeug abgeschlossen wird. Da beide Versicherungsverträge der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, fällt diese an diesem Tag für dasselbe Kraftfahrzeug zweimal an. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, ein Kraftfahrzeug zuzulassen (z.B. …
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…bei denen der Bestandgeber persönlich auf Grund des § 2 GebG (siehe Rz 17 ff) oder auf Grund einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung außerhalb des Gebührengesetzes 1957 von der Entrichtung der Gebühren befreit ist. 27.3.5.5.1. Atypische Rechtsgeschäfte Rz 1384: Atypische Rechtsgeschäfte sind solche…
24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…
25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…