…gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen (Pfarrpfründe, Pfarren, Orden, Kongregationen); die gesetzlichen Berufsvertretungen (Kammern…
…sofern es sich um kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO handelt), die aufgrund eines gesetzlichen Erfordernisses eine Unterschrift aufweisen müssen und im Original mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurden, können ausschließlich elektronisch übermittelt werden, da sich die Unterschriftswirkung nicht auf den Ausdruck erstreckt…
…Auszüge der Gebühr nach dem Sondertatbestand des § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG (siehe Rz 340 ff). Werden derartige Abschriften jedoch von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ausgestellt, so sind diese Auszüge gemäß § 14 TP 4 Abs. 3 GebG gebührenfrei (siehe Rz 351…
…Jänner 2024 ist freiwilliges Engagement im Rahmen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen begünstigt. Die Liste der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften kann unter der Website https://www.oesterreich…
…Abschriften und Bescheinigungen aus Personenstandsbüchern, Registern und Matriken sowie Bescheinigungen über Geburten, Aufgebote, Trauungen und Sterbefälle, die von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ausgestellt werden (Altmatriken vor 1939) | Abs. 4 | Auszüge, Abschriften und Bescheinigungen gemäß § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG…