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14 Treffer650 msnur geltende Fassungen
2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…erhalten haben (der Fristbeginn). Zu diesem Zweck umfassen die zur Bearbeitung des Falls benötigten Informationen, soweit für die ungelösten Fragen von Relevanz: a)Angaben zu den betroffenen Personen (wie Name, Adresse / Sitz, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und zuständiges Finanzamt, sowie Angaben zu den Ansprechpartnern für die zuständigen…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn eine gemeinsame Einbringungsstelle des Finanzamtes und des Bundesfinanzgerichts eingerichtet ist (VwGH 30.10.2018, Ra 2018/05/0253, Rz 16 zu § 6 Abs. 1 AVG). Somit ist bei Vorliegen einer gemeinsamen Einbringungsstelle von Finanzamt und Bundesfinanzgericht eine an das Bundesfinanzgericht (korrekt) adressierte Eingabe auch…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…zu melden: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) und (sofern vorhanden) andere Ansässigkeitsstaaten und ausländische Steueridentifikationsnummer(n) dieses Rechtsträgers, sowie von jeder ermittelten meldepflichtigen Person Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Das Schema für den gemeinsamen Meldestandard verlangt für den Meldepunkt "Name…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Ein Auftrag, alle Nachrichten elektronisch zu schicken, gilt hingegen nicht als Postlagerungsauftrag. Ein Postfach kann als Wohnsitzadresse gelten, wenn es mit anderen Adresselementen, wie Straße und Hausnummer, verknüpft ist, welche auf das Vorliegen einer Wohnsitzadresse hindeuten (Sec. III Rz 8 CRS-Kommentar). Ist der Kontoinhaber…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Daueraufträge für Überweisungen von diesem Konto auf ein anderes Konto vorliegen (einschließlich eines Kontos bei einer anderen Zweigniederlassung des meldenden Finanzinstituts oder einem anderen Finanzinstitut), 5.Angaben dazu, ob für den Kontoinhaber aktuell ein Postlagerungsauftrag oder eine c/o-Adresse vorliegt, und 6.Angaben dazu…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…IV Rz 4 CRS-Kommentar). Nähere Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in den teilnehmenden Staaten sind unter der folgenden Adresse abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-residency/ Beispiel: Eine natürliche Person hat ihren Wohnsitz im Staat A und wird…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 91 GMSG). Als Hinweise werden Gründungsort, Sitz oder Adresse in einem teilnehmenden Staat genannt (§ 38 Abs. 1 GMSG). Folgende Tabelle zeigt Hinweise für die Ansässigkeit von Rechtsträgern (CRS Implementation Handbook Rz 149): | Art des Rechtsträgers | Hinweis für Ansässigkeit | Die meisten steuerlichen Rechtsträger…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bevollmächtigt ist. Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Gründe, Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (vgl. Rz 28) und Geburtsdatum (vgl. Rz…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…KYC) erfassten Unterlagen bestätigen. Erklärt der Rechtsträger, es liege keine steuerliche Ansässigkeit vor, so kann sich das meldende Finanzinstitut zur Bestimmung der Ansässigkeit des Kontoinhabers auf die Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers verlassen (§ 45 Abs. 1 GMSG). Enthält die Selbstauskunft Hinweise darauf, dass der Kontoinhaber…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…die Adresse seines Hauptsitzes in dem teilnehmenden Staat oder anderen Staat, in dem er ansässig zu sein behauptet, oder den teilnehmenden Staat oder anderen Staat, in dem der Rechtsträger eingetragen oder gegründet wurde, als Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 3 GMSG. Als Adresse des…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…9 CRS-Kommentar). Einem meldenden Finanzinstitut ist es nicht bekannt oder muss es bekannt sein, dass eine Selbstauskunft oder ein Beleg nicht zutreffend oder unglaubwürdig ist, wenn sich eine Adresse ändert, die im selben Staat wie die vorherige Adresse liegt. Dasselbe gilt, wenn es bemerkt…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bereit (Sec. I Rz 32 CRS-Kommentar). Nähere Informationen zu den Steueridentifikationsnummern in einzelnen teilnehmenden Staaten sind unter den folgenden Adressen abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-identification-numbers/ https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/ Ungeachtet des §…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Substiftungen)) zu erfassen, wenn eine inländische Privatstiftung eine solche Substiftung (Tochter- oder Nachfolgestiftung) errichtet, die als eigenständiger Rechtsträger allein oder gemeinsam mit weiteren Stiftern errichtet wird. Bei inländischen Substiftungen muss nur die Stammzahl der jeweiligen Substiftung bei der Meldung angegeben werden. In Bezug auf oberste…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten Finanzvergehen ist zugleich die Höchststrafe für alle Finanzvergehen gemeinsam (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, , Das Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4. Auflage2018…