…erhalten haben (der Fristbeginn). Zu diesem Zweck umfassen die zur Bearbeitung des Falls benötigten Informationen, soweit für die ungelösten Fragen von Relevanz: a)Angaben zu den betroffenen Personen (wie Name, Adresse / Sitz, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und zuständiges Finanzamt, sowie Angaben zu den Ansprechpartnern für die zuständigen…
…wenn eine gemeinsame Einbringungsstelle des Finanzamtes und des Bundesfinanzgerichts eingerichtet ist (VwGH 30.10.2018, Ra 2018/05/0253, Rz 16 zu § 6 Abs. 1 AVG). Somit ist bei Vorliegen einer gemeinsamen Einbringungsstelle von Finanzamt und Bundesfinanzgericht eine an das Bundesfinanzgericht (korrekt) adressierte Eingabe auch…
…zu melden: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) und (sofern vorhanden) andere Ansässigkeitsstaaten und ausländische Steueridentifikationsnummer(n) dieses Rechtsträgers, sowie von jeder ermittelten meldepflichtigen Person Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Das Schema für den gemeinsamen Meldestandard verlangt für den Meldepunkt "Name…
…Ein Auftrag, alle Nachrichten elektronisch zu schicken, gilt hingegen nicht als Postlagerungsauftrag. Ein Postfach kann als Wohnsitzadresse gelten, wenn es mit anderen Adresselementen, wie Straße und Hausnummer, verknüpft ist, welche auf das Vorliegen einer Wohnsitzadresse hindeuten (Sec. III Rz 8 CRS-Kommentar). Ist der Kontoinhaber…
…Daueraufträge für Überweisungen von diesem Konto auf ein anderes Konto vorliegen (einschließlich eines Kontos bei einer anderen Zweigniederlassung des meldenden Finanzinstituts oder einem anderen Finanzinstitut), 5.Angaben dazu, ob für den Kontoinhaber aktuell ein Postlagerungsauftrag oder eine c/o-Adresse vorliegt, und 6.Angaben dazu…
…IV Rz 4 CRS-Kommentar). Nähere Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in den teilnehmenden Staaten sind unter der folgenden Adresse abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-residency/ Beispiel: Eine natürliche Person hat ihren Wohnsitz im Staat A und wird…
… 91 GMSG). Als Hinweise werden Gründungsort, Sitz oder Adresse in einem teilnehmenden Staat genannt (§ 38 Abs. 1 GMSG). Folgende Tabelle zeigt Hinweise für die Ansässigkeit von Rechtsträgern (CRS Implementation Handbook Rz 149): | Art des Rechtsträgers | Hinweis für Ansässigkeit | Die meisten steuerlichen Rechtsträger…
…bevollmächtigt ist. Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Gründe, Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (vgl. Rz 28) und Geburtsdatum (vgl. Rz…
…KYC) erfassten Unterlagen bestätigen. Erklärt der Rechtsträger, es liege keine steuerliche Ansässigkeit vor, so kann sich das meldende Finanzinstitut zur Bestimmung der Ansässigkeit des Kontoinhabers auf die Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers verlassen (§ 45 Abs. 1 GMSG). Enthält die Selbstauskunft Hinweise darauf, dass der Kontoinhaber…
…die Adresse seines Hauptsitzes in dem teilnehmenden Staat oder anderen Staat, in dem er ansässig zu sein behauptet, oder den teilnehmenden Staat oder anderen Staat, in dem der Rechtsträger eingetragen oder gegründet wurde, als Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 3 GMSG. Als Adresse des…
…9 CRS-Kommentar). Einem meldenden Finanzinstitut ist es nicht bekannt oder muss es bekannt sein, dass eine Selbstauskunft oder ein Beleg nicht zutreffend oder unglaubwürdig ist, wenn sich eine Adresse ändert, die im selben Staat wie die vorherige Adresse liegt. Dasselbe gilt, wenn es bemerkt…
…bereit (Sec. I Rz 32 CRS-Kommentar). Nähere Informationen zu den Steueridentifikationsnummern in einzelnen teilnehmenden Staaten sind unter den folgenden Adressen abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-identification-numbers/ https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/ Ungeachtet des §…
…Substiftungen)) zu erfassen, wenn eine inländische Privatstiftung eine solche Substiftung (Tochter- oder Nachfolgestiftung) errichtet, die als eigenständiger Rechtsträger allein oder gemeinsam mit weiteren Stiftern errichtet wird. Bei inländischen Substiftungen muss nur die Stammzahl der jeweiligen Substiftung bei der Meldung angegeben werden. In Bezug auf oberste…
…zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten Finanzvergehen ist zugleich die Höchststrafe für alle Finanzvergehen gemeinsam (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, , Das Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4. Auflage2018…