…geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 - im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet - im Hinblick auf die Anwendung des Artikels 15 Absatz 1 und die Auslegung des Artikels 15 Absatz 6 sowie des Artikels 18 Absatz 2 des Abkommens für die Besteuerung des Arbeitslohns von…
…9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß §…
…Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 1.1. Allgemeines Mit dem AbgÄG 2015 wurde die Regelung über Einlagenrückzahlungen von Körperschaften gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 neu ausgestaltet, indem sie um den - erstmals bereits mit dem StRefG 2015/2016…
…ist somit dem Buchwert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der gemeine Wert dieser Wirtschaftsgüter gegenüberzustellen und es kommt zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. Es erfolgt somit automatisch eine "Abgrenzung" von steuerneutralen/steuerpflichtigen Wertveränderungen, somit auch im Hinblick auf bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen internationalen Schachtelbeteiligungen…
…vor (zB Besteuerung von Substanzgewinnen bei natürlichen Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft). 7.1.2.2. Deutsche Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.2.1. Vermögensverwaltende deutsche Personengesellschaften Rz 519: Bei einer vermögensverwaltenden Tätigkeit steht das Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften nach Artikel 23…
…einer eigenen Schedule. Rz 212: Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen. Zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge bis 31.3.2012 waren unter der Kennzahl 754, Zuflüsse von 1.4.2012 bis 31.12.2012 unter…
…und Ausschüttungen, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen, vermindern die Anschaffungskosten eines Fondsanteilscheines und erhöhen damit bei dessen späterer Veräußerung den steuerlichen Gewinn. Dazu zählen ua. Substanzausschüttungen (sie sind vergleichbar mit einer Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988), steuerfreie Ausschüttungen von Erträgen, die…
…lit. b iVm Z 3 InvFG 2011 beim Anteilinhaber unabhängig von der Art der Einkünfteermittlung zu folgenden Zeitpunkten als steuerpflichtige Einnahmen: 1.Bei Auszahlung der Kapitalertragsteuer am Auszahlungstag. 2.Ansonsten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung relevanter Daten durch die Meldestelle gemäß …
…Nach der Isolationstheorie erfolgt die Beurteilung der Einkünfte dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, im Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen…
…Dieser hat als Fondsgeschäftsjahresende den 30.10. Er erzielt ausschließlich Substanzgewinne (Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988), der Ertrag beträgt je Anteil 10. Die darauf entfallende KESt iHv 1,65 (27,5% von 60% von 10) wird am 20.12. ausgeschüttet. Der KESt-Abzug…
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
…12.2011: 35 Euro, 31.12.2012: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 21.8.2013 um Euro 39,50 je Fondsanteil veräußert. Besteuerung der laufenden Erträge: 2011 Die Ausschüttung von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile), zugeflossen am 29.9.2011…
…fließen diese Erträge ausschließlich in Form der ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b InvFG 2011 - unabhängig von der Art der Einkünfte- bzw. Gewinnermittlung - zu. Daraus ergibt sich, dass im Rahmen der Veräußerung der Anteile beispielsweise auch für allfällige auf Fondsebene erzielte…
…| 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -10.000 | | -1.000 (1) | | -11.000 Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X3 ereignet: 1. Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
…inländischen Zinsen und Dividenden bestehen, unterliegen sie nicht der beschränkten Steuerpflicht, weil diese Einkünfte (zB Substanzgewinne, ausländische Zinsen und Dividenden) nicht von den unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten Einkünften umfasst sind. Rz 271: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988…
…entstanden sind. 4.1.1.1.5. Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen Rz 394: Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes der Anteilinhaber ist der Jahresgewinn gemäß § 14 ImmoInvFG nach den Bestimmungen des § 40 ImmoInvFG um bestimmte ausländische Einkünfte zu bereinigen. Durch diese Modifikationen wird den Einschränkungen des Besteuerungsrechts…
…liegt eine verdeckte Einlage dieser Einkünfte in die Körperschaft vor. Die im unternehmensrechtlichen Jahresergebnis erfassten Einkünfte erhöhen daher nicht den Stand der Innenfinanzierung, sondern als verdeckte Einlage den Stand der Einlagen (siehe dazu Abschnitt 3.4.1.). 5.3. Auswirkung von Ergebnisabführungsverträgen auf den Stand…
3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
…Diese ausschüttungsgleichen Erträge sind von der Privatstiftung im Rahmen der Zwischenbesteuerung zu erfassen. 3.3.4.2.1.4. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 371: Siehe die Ausführungen unter Rz 203 ff. 3.3.4.2.2. AIF-Einkünfte Rz 372: Siehe die Ausführungen…