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VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…VPDG dürfen in einem angemessenen Maße gerundet werden, sofern dies die Daten nicht verfälscht. Die Angemessenheit kann etwa von dem relativen Nominalwert der jeweiligen Währungseinheit abhängig sein. Beispielsweise wird die Rundung von Finanzdaten auf 1.000 EUR, 1.000 USD oder 1.000.000 JPY…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…den Reingewinnvergleich nicht ausreichend verlässlich. Auch Unterschiede bei Währungsgewinnen und -verlusten können die Verlässlichkeit von Drittvergleichsdaten gefährden. Rz 41: Der Nettogewinn kann zB zum Umsatz oder zu den Kosten in ein prozentuales Verhältnis gesetzt werden (Z 2.96 ff OECD-VPL). Wird der Verrechnungspreis für…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Jahr X7 den Auftragsfertigungsvertrag mit der Y-GmbH unter Wahrung der Kündigungsfrist von drei Monaten, während die anderen Produktionsstandorte aufgewertet werden. Der österreichische Produktionsstandort der Y-GmbH wird in der Folge geschlossen. Die Maschinen werden vollständig abgeschrieben und mit großem Verlust an fremde Dritte veräußert…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

…April 2016 Anhang Verzeichnis der für die Barzahlung bei den Zollstellen zugelassenen fremden Währungen und deren Gegenwerte (Zollentrichtungskurse) gemäß Zollentrichtungsverordnung 2016   Stand: 1. Mai 2016   | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 Euro: | CAD | Kanadischer Dollar | 1…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

…September 2026 Anhang Verzeichnis der für die Barzahlung bei den Zollstellen zugelassenen fremden Währungen und deren Gegenwerte (Zollentrichtungskurse) gemäß Zollentrichtungsverordnung 2016 Stand: 1. Oktober 2026 | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 Euro | CAD | Kanadischer Dollar | 1,64 |…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

… 4 Abs. 12 EStG 1988, sind für Zwecke der Ermittlung der Einlagen und der Innenfinanzierung die ausländischen Rechnungslegungsvorschriften - allenfalls in fremder Währung - maßgeblich; eine "Umrechnung" auf inländische unternehmensrechtliche Grundsätze hat nicht zu erfolgen. Für Zwecke der Innenfinanzierung ist dabei sinngemäß auf eine dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag…

VPR 2021 Rz 121–1241.3.3.2. Cash-Pooling
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…3.2. Cash-Pooling Rz 121: Ein Cash-Pool (Z 10.109rev10.109 ff OECD-VPL) ist ein Finanzierungsinstrument für das kurzfristige Liquiditätsmanagement innerhalb eines Konzerns, welches zwischen fremden Dritten in der Regel nicht zum Einsatz kommt. Beim Cash-Pooling werden täglich bzw. in anderen…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Die Beiträge gelten als einzigartig und wertvoll, wenn sie nicht vergleichbar mit Beiträgen fremder Dritter in vergleichbaren Umständen sind und wenn sie die Hauptquelle wirtschaftlichen Nutzens in der Geschäftstätigkeit bilden (Z 2.130rev 2.130 OECD-VPL). In vielen Fällen werden die einzigartigen und wertvollen…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Vereinbarung eines fixen Rückzahlungsdatums, die Verpflichtung Zinsen zu zahlen, das Vorliegen von Sicherheiten oder die Fähigkeit des Darlehensnehmers, die Mittel von fremden Dritten zu erhalten, eine Rolle spielen (Z 10.12rev 10.12 OECD-VPL). Der Fremdvergleichsgrundsatz dient daher auch der Beurteilung, ob eine als…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

…September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu festgesetzt: | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani | 74,3000 | Ägypten | EGP | Ägyptisches Pfund | 58,7000 | Albanien |…

2026-0.535.683Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Gesamtverlautbarung der Kassenwerte zum 1. Juli 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.535.68326.06.2026

…Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu festgesetzt: | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani | 72,1000 | Ägypten | EGP | Ägyptisches Pfund | 56,3000 | Albanien |…

2026-0.640.491Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. August 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.640.49129.07.2026

…August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu festgesetzt: | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani | 75,5000 | Ägypten | EGP | Ägyptisches Pfund | 57,5000 | Albanien |…

2026-0.807.570Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57029.09.2026

…Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu festgesetzt: | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani | 71,1000 | Ägypten | EGP | Ägyptisches Pfund | 58,8000 | Albanien |…