…Vereinbarung in weiterer Folge aufrechterhalten und ob und wie sie ausgeführt wird. Nähere Ausführungen siehe Rz 1099 ff. Rz 1088: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise der BAO tritt in Hinblick auf die im Gebührenrecht vorherrschende formale Betrachtungsweise in den Hintergrund (VfGH 8.5.1980, V 14/80…
…abzuschließen, ist als wirtschaftliche Verkaufsvollmacht bzw. faktische Abschlussvollmacht zu verstehen (EAS 3232, EAS 3270, EAS 3408). Eine formale Abschlussvollmacht ist nicht erforderlich; es genügt, dass der Vertreter berechtigt ist, alle Einzelheiten eines Vertrags in einer Weise auszuhandeln, dass daraus eine Bindung des Vertretenen abzuleiten ist…
…genommen werden. Diese Zwischentermine dienen der gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsaufwands der Finanzämter und der Vertreter auf einen längeren Zeitraum. In typisierender Betrachtungsweise wird darauf abgestellt, dass vertretene Abgabepflichtige in der Regel höhere Einkünfte und komplexere Einkommens- und Vermögensverhältnisse als nicht vertretene Abgabepflichtige haben. Zudem haben…
…Fco als Arbeitgeberin anzusehen, ungeachtet des Umstandes, dass Eco weiterhin formal Arbeitgeberin ist. Beispiel d) Die in I ansässige Gesellschaft Ico erbringt Ingenieursleistungen und beschäftigt mehrere Ingenieure als Vollzeitdienstnehmer. Die in Staat J ansässige Gesellschaft Jco ist ebenfalls in Ingenieursleistungen spezialisiert, benötigt aber zur Überbrückung…