…Zusammenhang mit dem konkreten Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des § 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen…
…vorhanden, Triebbüschel erscheinen getrennt, dürre Zweige in der Krone. | Es ist kein kompletter Nadeljahrgang vorhanden, hoher Anteil an dürren Ästen und Zweigen. | Nur (vor-)herrschende Bäume sind zur Einstufung heranzuziehen. Bei der Ansprache ist es entscheidend, sich am oberen Lichtkronenbereich zu orientieren. Blühbedingter…
…nur für jene Baumarten gewährt, die zu mindestens 5% gerechnet von der Gesamtfläche des Wirtschaftswaldes-Hochwaldes geschädigt sind." 2. Nach § 9 wird folgender § 9a samt Überschrift eingefügt: "Wesentlich abweichende Verhältnisse § 9a. Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt vorübergehend nicht bestockte Holzbodenflächen (Blößen) und…