…fünf Jahre (die Beschwerdezinsen sind "übrige Abgaben" im Sinn des § 207 Abs. 2 erster Satz BAO) Die Entstehung des Abgabenanspruches für die Beschwerdezinsen richtet sich nach § 4 Abs. 1 BAO. Daher beginnt die Verjährungsfrist nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit Ablauf des Jahres…
…gemäß § 202 BAO heranzuziehen. Beispiel 2: Für ein Kraftfahrzeug wurde für die letzten fünf Jahre weder die motorbezogene Versicherungssteuer vom Versicherer noch eine Haftpflichtversicherungsprämie eingehoben. Ein gültig abgeschlossener Haftpflichtversicherungsvertrag liegt vor. Die Prämien für die Haftpflichtversicherung dürfen nur für zwei Jahre rückwirkend vorgeschrieben werden; die…
…3 BAO wurde in diesem Bundesgesetz u.a. dahingehend geändert, dass die für Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer auf…