…besteht nur innerhalb der Sache, somit der Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides gebildet hat (vgl. zB VwGH 26.2.2004, 2002/16/0071). Nicht zulässig ist beispielsweise die erstmalige Vorschreibung einer Abgabe (vgl. zB VwGH 23.11.2005, 2005/16/0122…
…2017. 3. Neugründung eines Unternehmens am 1. April 2016 - Überschreitung der Umsatzgrenzen bereits August 2016 (Umsatz April bis August 2016: 15.600 Euro, Barumsätze in Höhe von 11.000 Euro). Registrierkassenpflicht ab 1. Dezember 2016 bei monatlicher UVA-Abgabe. 4. Erstmaliges Überschreiten im 2. Quartal…
…Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung liegt im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968). Die Bundesverwaltungsabgabe iHv 2,10 Euro für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung fließt daher der Gemeinde selbst zu. Rz 1786: Unter dem Begriff "Einhebung" ist die Entgegennahme der "ohne weiteres" entrichteten Abgaben…
…1171: Eine verspätete Abgabe einer Abgabenerklärung kann zu einem Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO führen. Der Verspätungszuschlagsbescheid wird zweckmäßigerweise mit dem Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe verbunden. Rz 1172: In Analogie zu § 21 Abs. 1 UStG 1994 wirkt eine sich auf Grund einer Anmeldung ergebende…
…unterliegen (siehe Rz 1805) und eine Verwaltungsabgabenschuld daher nie entstanden ist, hat der Bürgermeister die 6,50 Euro an die Partei zurückzuerstatten. 31.1.6. Entrichtungs- und Befreiungsvermerke Rz 1795: Die Behörde hat die Höhe der entrichteten Bundesverwaltungsabgaben im bezughabenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. …
…Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt. Die darin festgesetzte Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Bescheides sofort zur Zahlung fällig. Randzahlen 1218 bis 1249: derzeit frei
…GebG - keine Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 FinStrG), weshalb eine Abgabenhinterziehung oder fahrlässige Abgabenverkürzung bei diesen Abgaben nicht nach dem FinStrG geahndet werden kann. Werden Gebühren nicht vorschriftsmäßig entrichtet oder wird die Gebührenanzeige nicht ordnungsgemäß vorgenommen, sieht § 9 GebG als Sanktion eine Gebührenerhöhung…
…455: Bei einer Eingabe in Papierform entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung. Wird eine Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, entsteht die Gebührenschuld, wenn die Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Rz 456: Die Gebühren sind unter Angabe des Verwendungszwecks…
…2021 in Österreich oder dem übrigen Unionsgebiet zugelassen waren und nach der Kombinierten Nomenklatur nicht der Normverbrauchsabgabe unterlagen, sind grundsätzlich nicht normverbrauchsabgabepflichtig (siehe Rz 523 sowie Rz 936937). Anderes gilt für Kraftfahrzeuge der Klasse N1, die ab dem 1. Juli 2021 aus einem Drittstaat in…
…für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten. Randzahlen 699 bis 709: derzeit frei
…in welcher Form die Aufschreibungen geführt werden müssen. Aufschreibungen können daher sowohl mittels elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld…
…B.1.3.2.1. Allgemeines Rz 425: Hierunter fällt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder …
…einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80) und wird vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht (VwGH 19.12.1986, 86/15/0071). Schriftlichkeit ist aber nicht in…
…ist (VwGH 11.2.1953, 1950/51). Rz 289: Hat ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausschließlich ordnungspolitischen Charakter, so fällt dafür keine Gebühr nach der § 14 TP 2 Abs. 1 Z 1 GebG an. Beispiele (Anm.: unabhängig der nunmehr bestehenden Gebührenbefreiung in § 333a GewO 1994…
…Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Gebührenschuld entstanden ist. 1.7. Anwendbare Rechtslage…
…4. Festsetzung der Abgabe C.6.4.1. Allgemein Rz 1566: Auf Antrag des Steuerschuldners oder von Amts wegen kann nach Maßgabe des § 201 Abs. 2 BAO und muss nach Maßgabe des § 201 Abs. 3 BAO eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn…
… 14 TP 7 GebG ident. Eine Niederschrift ist demnach das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Bundesverwaltungsabgabe ist jedoch die Aufnahme der Niederschrift als Amtshandlung der Behörde. Rz 1810: Die…
…derjenige, für den oder in dessen Interesse die amtliche Ausfertigung ausgestellt wird (siehe auch Rz 179 ff). Zur Entrichtung der Gebühr ist zur ungeteilten Hand mit dem Gebührenschuldner verpflichtet, wer im Namen eines anderen die amtliche Ausfertigung veranlasst hat. Randzahlen 321 bis 339: derzeit frei
…gefasst. Hierbei wurden die Bestimmungen für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher Verwendung in Z 1 neu formuliert. Bei widerrechtlicher Verwendung (§ 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) hat der Steuerschuldner jeweils für einen Kalendermonat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag…
…3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden Gebühren (wie zB für Eingaben und Beilagen, Zeugnisse…