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16 Treffer380 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass eine Rechnung vorliegt, aus der sich zweifelsfrei ersehen lässt, dass der Lieferer ein befugter Fahrzeughändler ist. Den Käufer trifft in diesem Zusammenhang eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Weiters dürfen keine Indizien vorliegen, die auf eine "Gefälligkeitsrechnung" schließen lassen, die mit dem tatsächlich entrichteten Entgelt nicht übereinstimmt…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… Fremdvergleichsgrundsatz allg., erhöhte Mitwirkungspflicht | - | EAS 197 | 19.11.1992 | - | Anlauf- und Markterschließungsverluste einer Vertriebsgesellschaft | - | EAS 218 | 11.12.1992 | Deutschland | Konzerninterne Werbeleistung; Dienstleistungsvergütung mit Kostenaufschlagsmethode | - | EAS 312 | 11.10.1993 | Schweiz…

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sodass gemäß § 115 Abs. 1 zweiter Satz BAO eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen besteht. Die erhöhte Mitwirkungspflicht hat beispielsweise zur Folge, dass es am Abgabepflichtigen liegt, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen oder im Ausland lebende Zeugen zu kontaktieren und stellig zu machen (vgl…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Besteuerung ausgenommen sind. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…11 Abs. 4 OECD-MA erfüllt sein, dann wären die vom AIF erzielten und der Betriebsstätte zurechenbaren Kapitaleinkünfte aus Quellen im Betriebsstättenstaat ausschließlich in diesem Staat steuerpflichtig. Die Erfüllung der obengenannten Voraussetzungen ist vom Steuerpflichtigen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht nachzuweisen (Beweismittelbeschaffungspflicht und Beweismittelvorsorgepflicht).  

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Verweigern die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Eigentümer die Herausgabe der erforderlichen Dokumente, hat der meldepflichtige Rechtsträger seine Eigentümer auf deren Mitwirkungspflicht gemäß § 4 WiEReG und auf die für ihn vorgesehenen Strafbestimmungen gemäß § 15 WiEReG nachweislich hinzuweisen. Für…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

2. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG) 2.1. Meldepflichtiges Konto (§ 7 GMSG) Rz 7: Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…oder Kontrollrechte, sondern auch die Stimmrechte heranzuziehen. Wenn ein Teil der Aktien von der Aktiengesellschaft selbst gehalten wird und aufgrund dessen die Stimmrechte aus den eigenen Aktien ruhen, so erhöht sich dementsprechend das Gewicht der übrigen Stimmrechtsanteile. Somit sind auch natürliche Personen wirtschaftliche Eigentümer, die…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

6. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zuständigen Landesregierungen eingerichteten Landesprüfstellen) die Genehmigungsdaten oder die Typendaten von Kraftfahrzeugen, Anhängern oder Fahrgestellen eingetragen. B.13.2. Mitwirkungspflicht der Zulassungsstellen B.13.2.1. Allgemeines Rz 1301: Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstellen. Die Zulassungsstelle hat bei der Zulassung zum Verkehr im Inland zu…