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11 Treffer365 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Mietwagen- oder Gästewagengewerbe Es ist auch der Eintrag beider Verwendungsbestimmungen 25 und 29 möglich. In früheren Zulassungsbescheinigungen kann die Verwendungsbestimmung 21: "zur Verwendung für die entgeltliche Personenbeförderung bestimmt" eingetragen sein. Diese kann ebenfalls als ein Kriterium für die Inanspruchnahme der Befreiung herangezogen werden. Rz 151…

GebR 2025 Rz 780–78410.20. Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eines Pauschalbetrages hat nicht zu erfolgen. Der Antragsteller ist über die Möglichkeit der Rückzahlung der Vorauszahlung beim Finanzamt Österreich im abweisenden Bescheid zu informieren (siehe Rz 789 ff). Beispiel 2: Ein Taxilenker beantragt einen Ausweis für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi). Aufgrund der Aktenlage ist eine…

GebR 2025 Rz 800–80710.21. Fahrerqualifizierungsnachweise (§ 14 TP 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.21. Fahrerqualifizierungsnachweise (§ 14 TP 22 GebG) 10.21.1. Gegenstand der Gebühr Rz 800: In der Tarifpost 22 wird eine Pauschalgebühr für Ansuchen um Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß § 14 Abs. 3 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer (GWB) festgelegt. Rz 801: Die Tarifpost 22 ist…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu erstatten. Eine Rückerstattung der Gebühr durch die für die Ausstellung des Ausweises zuständige Behörde darf mangels Zuständigkeit nicht erfolgen. Rz 790: Wird das Ansuchen auf Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) ab- bzw. zurückgewiesen…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Klasse M: Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse N: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse L6e: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Klasse L7e: schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge Hinsichtlich der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klassen L6e…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Erprobungsfahrzeuge, Entwicklungsfahrzeuge und andere Kraftfahrzeuge, die das Erscheinungsbild von Personenkraftwagen aufweisen, aber in keiner Weise der Personenbeförderung dienen, unter die Position 8703 fallen und daher grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe unterliegen. B.2.2.3.1.4. Rennwagen Rz 558: Sportwagen wie Rennwagen, Go-Carts und dergleichen…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

GebR 2025 Rz 762–76910.19. Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.19. Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG) 10.19.1. Gegenstand der Gebühr Rz 760: In der Tarifpost 20 werden Erledigungsgebühren für verschiedene Verfahren des Zivilluftfahrtwesens nach dem LFG festgelegt. Rz 761: Die Tarifpost 20 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 30. September 2022…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.15.2. Höhe der Gebühr 10.15.2.1. Pauschalgebühr Rz 714: Die Gebühren für weitere gebührenpflichtige Tatbestände, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung der Schrift selbst anfallen, wie auch die dabei entstehende Verwaltungsabgabe des Bundes (§ 76 AVG iVm BVwAbgV), werden in einem…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG) 10.14.1. Gegenstand der Gebühr Rz 680: Die Gebühr für Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) ist eine Pauschalgebühr; neben dieser fallen im Zulassungsverfahren keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Rz 681: Nach…