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InvFR 2018 Rz 408–4214.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 ImmoInvFG stets hundert Prozent der ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. 4.1.1.3.5.4. Endbesteuerung Rz 415: Mit der Abfuhr der aus einem inländischen Immobilienfonds ausbezahlten Kapitalertragsteuer bzw. mit der Abfuhr des dem Verrechnungskonto des Anlegers angelasteten Betrages an Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zugerechnet und bei diesen entsprechend besteuert. Beispielsweise sind Zinsen aus Anleihen bei einer natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält, mit 27,5% KESt endbesteuert. Ist der Anteilinhaber eine österreichische GmbH, unterliegen diese Erträge der 25-prozentigen Körperschaftsteuer. Rz 148: Bei den ausgeschütteten bzw…

InvFR 2018 Rz 422–4274.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…EStG 1988. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. Die Einkünfte aus der Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 898 einzutragen. 4.1.1.4.3.2. Ausschüttungsgleiche…

InvFR 2018 Rz 435–4434.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.1.1.5.3.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 438: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 244. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Rz 161: Inländische Dividenden, die über einen Investmentfonds dem Anleger zufließen, sind dabei "indirekt" endbesteuert. Dies erfolgt in der Weise, dass bereits bei Auszahlung der Dividende an den Investmentfonds durch die Schuldnerin der Kapitalerträge (ausschüttende Kapitalgesellschaft) Kapitalertragsteuer gemäß §…

InvFR 2018 Rz 194–2023.1.1.3.9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 von 0,88 Euro aus dem Investmentfonds und mit der Abfuhr dieser Kapitalertragsteuer durch die depotführende Stelle an ihr zuständiges Finanzamt sind die ausschüttungsgleichen Erträge beim Fondsanteilinhaber endbesteuert; diese erhöhen die Anschaffungskosten. Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Die Ausschüttung von 3 Euro unterliegt im Zeitpunkt des Zuflusses am 10.12.2016 in voller Höhe dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 und ist damit endbesteuert gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988. Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2016 errechnen sich gemäß …

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 97 Abs. 1 EStG 1988 endbesteuert. Ermittlung Veräußerungsgewinn/-verlust Die Adaptierung der Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile erfolgt durch das depotführende Kreditinstitut unter Verwendung der über die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) veröffentlichten Besteuerungsdaten des Investmentfonds. Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer (die von der depotführenden Bank für den…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Substanzgewinnen, gibt es keine Abgeltungswirkung der eingehobenen KESt; daraus ergibt sich die Verpflichtung die entsprechenden Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären. Ebenso führt die bei der Veräußerung des Fondsanteils einbehaltene KESt nicht zur Endbesteuerung, die Einkünfte sind zu erklären. Nicht verbrauchte Verlustvorträge aus Fondsgeschäftsjahren…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ergeben sich daher keine Unterschiede zur Behandlung im Privatvermögen (siehe Rz 151). 3.2.2.1.2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.1.1.2.2.3. Nichtmeldefonds auf einem ausländischen Depot Rz 407: Befinden sich Nichtmeldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ertragsausgleich Berücksichtigung finden. Rz 18: Auch hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowie der Vortragsfähigkeit von Verlusten weicht die Fondsbesteuerung von den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen ab: So sind Aufwendungen in Zusammenhang mit endbesteuerten Erträgen im Fonds abzugsfähig und ein - auf den Fonds bezogener - Verlustvortrag ist möglich…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…an den Investmentfonds der Kapitalertragsteuer unterliegen und die Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anleger gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit ist (indirekte Endbesteuerung). 3.1.1.3.3.2. Ausgeschüttete außerordentliche Erträge Rz 174: Ausgeschüttete Substanzgewinne sind zur Gänze steuerpflichtig. Im…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…entspricht die Behandlung von Erträgen aus Immobilienfonds im Betriebsvermögen bzw. bei den einzelnen Anlegern grundsätzlich jener von Erträgen aus Investmentfonds (insbesondere Transformation in betriebliche Einkünfte; keine Endbesteuerung für Substanzgewinne). Auch die zeitliche Erfassung der Gewinne im Betriebsvermögen entspricht sinngemäß jener der Investmentfonds. Zu beachten ist…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…iSd § 27 EStG 1988 erfolgt, im Rahmen der Antragsveranlagung des § 97 Abs. 2 EStG 1988 diese Verluste mit positiven kapitalertragsteuerpflichtigen endbesteuerten Einkünften ausgleichen. Entrichtete Kapitalertragsteuer, die auf die in den Verlustausgleich einbezogenen positiven Kapitaleinkünfte entfällt, ist im Rahmen der Veranlagung auf die Einkommensteuerschuld lt. Bescheid…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 geregelt. Siehe dazu KStR 2013 Rz 1496 ff. Die Vornahme des KESt-Abzuges führt grundsätzlich bei beschränkt Steuerpflichtigen der "zweiten" Art zur Endbesteuerung. 3.4.3. Veräußerung von Fondsanteilen Rz 385: Die Veräußerung von Fondsanteilen, welche nach dem…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…

InvFR 2018 Rz 324–3253.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.2.2.4.6.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 324: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe…