…ist jede auf Einnahmenerzielung gerichtete selbständige wie unselbständige Tätigkeit zu verstehen. Die Ausübung der Erwerbstätigkeit muss allerdings nicht mit einem Gewinn verbunden sein (VwGH 25.2.1976, 0544/74). Beispiele: Eine Berechtigung zur bloß vorübergehenden oder auch nur einmaligen Ausübung des Gast- und Schankgewerbes außerhalb…
…zählt die Abgabenerklärung als Quotenerklärung; erst für den darauffolgenden Veranlagungszeitraum wird die Anmeldung dieser Steuernummer zur Quotenregelung unterbunden (falls dem Finanzamt nicht eine neue einkommensteuerpflichtige Tätigkeit im Vorhinein bekannt gegeben wird). Für die noch ausständige(n) Abgabenerklärung(en) des Abgabepflichtigen, dessen Steuernummer aus der Quotenregelung…
…die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt definiert werden, wobei die Tätigkeit/Betätigung sich auf die einzelnen betrieblichen Einkunftsarten bzw. den jeweils nach außen hin auftretenden Betrieb (siehe auch EStR 2000 Rz 411) bezieht. Der Betrieb ist in…
…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…
…dem zum Schiedsverfahren führenden Fall befasst waren. Die zuständigen Behörden ernennen keine aktiven Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Vertragsstaaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach deren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Richter und Professoren gelten in diesem Sinne…
…KStG 1988 der Anwendung der §§ 186 und 188 InvFG 2011 vorgeht. Dies bedeutet, dass ehemalige Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften per 1.1.2014 nicht in das Regime der Fondsbesteuerung überführt, sondern weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften behandelt werden. Dies gilt aber nur, solange § 6b KStG 1988 idF vor…