…Mit Art. 31 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz wurde § 33 TP 11 GebG auf Ehepakten gleichzuhaltende Verträge eingetragener Partner ausgedehnt. Die Bestimmungen über Ehepakte im Achtundzwanzigsten Hauptstück des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sind nach § 1217 Abs. 2 ABGB auch auf eingetragene Partner anzuwenden. 27.6.1. Gegenstand der…
10.16. Eheschließung (§ 14 TP 17 GebG) 10.16.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 730: Eheschließung § 14 TP 17 GebG | Abs. 1 | Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit | 50 Euro | Abs. 3 | Ausländische Schriften, die im Verfahren zur Ermittlung…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
10.17. Eingetragene Partnerschaft (§ 14 TP 18 GebG) 10.17.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 740: Eingetragene Partnerschaft § 14 TP 18 GebG | Abs. 1 | Ermittlungen der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft zu begründen | 50 Euro | Abs. 3 | Ausländische Schriften…
…WiEReG auf den betreffenden Rechtsträger. Hingegen stellt etwa eine Kaufoption zum Marktpreis auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…
…2 iVm § 19 BewG 1955 iVm § 26 GebG). Liegt das Grundvermögen im Ausland, ist auch dafür ein Einheitswert nach den Bestimmungen des österreichischen Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) zu ermitteln (Quasieinheitswert). Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dienen, sind mit dem Teilwert anzusetzen (§ 12 BewG 1955). Für die…
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…