…technischen Umsetzung liegt, ob bei der Verwendung der Funktion E-ID beide Elemente (qualifizierte elektronische Signatur und die Personenbindung) zur Anwendung kommen, dies für den Durchschnittsanwender jedoch nicht auf den ersten Blick erkennbar sein wird, kommt die Gebührenermäßigung auch dann zur Anwendung, wenn die Personenbindung…
…Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80…
…per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 653: Der Ausdruck eines bereits auf elektronischem Wege übermittelten Zeugnisses samt dessen Aushändigung durch die Behörde ist gebührenpflichtig. 10.13.7. Gebührenschuld…
…Rz 1700 ff) einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu übersenden. Das Finanzamt hat als Folge der Nichtentrichtung einen Bescheid gemäß § 203 BAO zu erlassen und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG (siehe Rz 127 ff) festzusetzen. Rz 59: Für bestimmte Schriften…
10.7.3. Befreiungen Rz 514: Gebührenfrei ist nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu…
…Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 366: Der Ausdruck einer auf elektronischem Wege beigelegten Beilage durch die Behörde begründet keine zusätzliche Gebührenpflicht. Rz 367: Gebührenbefreit sind jene…
…oder der Länder ausgestellt, unterliegen diese nicht der Pauschalgebühr nach § 14 TP 15 GebG (siehe Rz 680). In dem Fall sind die Gebühren nach dem GebG für die jeweiligen Schriften (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse) und die Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. 10.14.1.1. Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung…
…nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143 ff. Rz 382: Die Anzahl der Beilagen ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang. Dies gilt sowohl für Beilagen…
…2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an…
10.7. Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG) 10.7.1. Gegenstand der Gebühr Rz 510: Gegenstand dieser Bestimmung sind Einreisetitel (Visum für den längerfristigen Aufenthalt), Aufenthaltstitel (befristete und unbefristete Aufenthaltstitel), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung; Bescheinigung des Daueraufenthalts; Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines…
…oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse, inklusive Jagdtrophäen und Antiquitäten | 45 Euro | lit. e | Exemplare des Anhangs B für Jagdtrophäen und Antiquitäten | 45 Euro | lit. f | tote Tiere und tote Pflanzen des Anhangs B oder C, ihre Teile oder aus…
…GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10.1. Einfache Eingabengebühr Rz 440: Die einfache…
…zu unterscheiden. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bescheinigung, dass eine bestimmte Person die Staatsbürgerschaft besitzt und daher gemäß § 14 TP 14 GebG als Zeugnis gebührenpflichtig. Rz 302: Höhe der Gebühr Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft § 14 TP 2 Abs. 1 Z 3 GebG | lit. a |…
…vergleichbare ausländische Urkundspersonen. Neben Notaren sind insbesondere Legalisatoren (in Tirol und Vorarlberg) zur Beglaubigung von Unterschriften befugt. Rz 611: Nicht unter diese Bestimmung fallen Unterschriftenbeglaubigungen von in- und ausländischen Gerichten. Diese sind gebührenpflichtig nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff, insbesondere Rz 646…
…der Aufnahmebewilligung mit der Funktion E-ID | 8,60 Euro Rz 823: Als Antrag gilt auch das Entrichten der für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung anfallenden Gemeindeabgaben (Abs. 6). Das Stellen eines schriftlichen Antrages ist in diesen Fällen nicht notwendig, um eine Gebührenpflicht zu begründen. …
…Gebühren Rz 161: Ein zwischen einer EEG und dem Eigentümer einer Energieerzeugungsanlage abgeschlossener Vertrag über Bestand und Nutzung der Energieerzeugungsanlage unterliegt grundsätzlich der Gebührenpflicht nach § 33 Tarifpost 5 GebG, sofern der Vertrag gültig zustande gekommen ist und in einer Urkunde festgehalten wurde. Näheres zur Gebührenpflicht…
…der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 6, 7 und 14 GebG befreit. Heiratsurkunden, die unmittelbar im Zuge der Eheschließung ausgestellt werden, sind von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 4 GebG befreit. Die gemäß § 14 TP 17 Abs. 3 GebG vergebührten Schriften sind von der Gebührenpflicht gemäß…