RIS AI
4 Treffer408 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…für doppelstöckige Personengesellschaften sinngemäß; Betriebsstätten der Untergesellschaft sind abkommensrechtlich Betriebsstätten der Obergesellschaft (BFH 16.10.2002, I R 17/01, BStBl II 2003, 631; siehe auch EAS 3308 für doppelstöckige Personengesellschaften mit operativer und vermögensverwaltender Gesellschaft). Rz 376: Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen an operativen Personengesellschaften kommt…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…unteren operativ tätigen Personengesellschaft. Denn die Betriebsstätten dieser betrieblich tätigen Personengesellschaften bilden deutsche Betriebsstätten der Gesellschafter, und zwar auch im Fall doppelstöckiger Konstruktionen (vgl. VPR 2010 Rz 276). Die in den deutschen Einkünften des österreichischen Anlegers enthaltenen Gewinne der operativen deutschen Personengesellschaft sind daher in…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…selbst nur ein faktisches gemeinschaftliches Band in Bezug auf die originäre Erzielung der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im Abkommensrecht von Art. 7 OECD-MA erfasst werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…und Verwaltungsrechte)) einwirken kann. Eine bloße Beteiligung am Gewinn und/oder Verlust einer Gesellschaft begründet für sich alleine keine Kontrolle. 2.3.1 Stimmrechtsbindungen und Syndikatsverträge Ein Syndikatsvertrag zwischen Gesellschaftern einer bereits bestehenden oder erst zu gründenden Kapital- oder Personengesellschaft ist eine zusätzliche schuldrechtliche Absprache…