…Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Begünstigter Personenkreis: Zum begünstigten Personenkreis zählen daher in Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden, das sind: diplomatische Missionen; berufskonsularische Vertretungen…
…353). Diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen, ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, die ihren Amtssitz in Österreich haben, sowie die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder der genannten Einrichtungen. Eine Zulassung darf nur dann vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten…
…2 IStVG diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen sowie ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, die ihren Amtssitz in Österreich haben. Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder der ausländischen Vertretungsbehörden (§ 1 Abs. 1 Z 2 IStVG). Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Rz 357…
…KfzSt und motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)) von Dienstkraftfahrzeugen zu. Rz 353: Den Einrichtungen wird in der Regel ein auf den Status hinweisendes Kennzeichen ohne Bundes- oder Landeswappen ausgestellt. Der fremde begünstigte Staat ist daraus nicht ableitbar. Beispiele: WD-123 (Bundesland Wien, Diplomatische Vertretungsbehörde)* VK-234 (Bundesland…
…Ausführungen zur Befreiung für Diplomaten und Angestellte von internationalen Organisationen sind somit sinngemäß sowohl für die Kraftfahrzeugsteuer als auch für die motorbezogene Versicherungssteuer anzuwenden. Rz 374: Die Befreiung steht in Österreich grundsätzlich nur Personen zu, die an diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörden fremder Staaten in Österreich…
…aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Zwecke verfolgen, hinsichtlich ihres Schriftenverkehres mit den öffentlichen Behörden und Ämtern gebührenbefreit. Nicht befreit sind Vereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, sofern diese gemeinnützigen Zwecke nicht zugleich wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Zwecke sind (vgl…
…26) (siehe dazu im Detail unten) Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen (Art. 27) In-Kraft-Treten (Art. 28) und Kündigung (Art. 29) Protokollbestimmungen in Bezug auf den Ausdruck "Gebietskörperschaft", zu Artikel 7 (Unternehmensgewinne), zu Artikel 22 (Vermögen) und zu Artikel 26 (Informationsaustausch) Da von…
…OECD-MA als abhängige Verkaufsvertreter einzustufen sind; sie gelten abkommensrechtlich fiktiv als Betriebsstätte des vertretenen Unternehmens (Vertreterbetriebsstätte). Der abkommensrechtliche Begriff des "abhängigen Verkaufsvertreters" ist sonach enger als der innerstaatliche Begriff des "ständigen Vertreters" und findet daher in dem in § 98 EStG 1988 verwendeten Begriff des…