…einem Hauptwohnsitz oder einer juristischen Person mit Sitz im Bundesgebiet im Inland verwendet wirdzu verstehen, hat diesesdie das Kraftfahrzeug seinen vermuteten dauernden Standort im Inlandauf eigene Rechnung in Gebrauch und es besteht Zulassungspflichtdie Verfügungsgewalt darüber hat. Dies ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. EntsprechendMaßgebend ist…
2. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen 2.1. Betriebsstättenbegriff 2.1.1. Örtliche Betriebsstätten Rz 250: Betriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA sind alle festen Geschäftseinrichtungen, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Soweit die abkommensrechtliche Definition des Betriebsstättenbegriffs…
… 26 Abs. 1 BAO für Privatfahrten uneingeschränkt zur Verfügunglediglich den Wohnsitz, ist er als Verwender anzusehen; der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges wird daher amnicht aber den Hauptwohnsitz des Geschäftsführers vermutet (VwGH 24.11.2011einer Person regelt und § 26 Abs. 2 BAO, 2009/16/0212)den…