…1955 (Bewertung von Nutzungen oder Leistungen auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen) anzuwenden. Rz 1170: Nach § 16 BewG 1955 erfolgt die Bewertung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowie dauernden Lasten, die auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen beschränkt sind, nach finanz- bzw…
…Kurzumtriebsflächen jeweils auf Waldboden. 2.Die in der Anlage 5 enthaltenen Hektarsätze für Ausschlagwald und Auwald. (2) Zu den Nichtholzbodenflächen gemäß Abs. 1 Z 1 zählen dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wald stehen und seiner Bewirtschaftung dienen…
27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…