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961 Treffer419 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zur Einkommensteuererklärung E1a unter der Kennzahl 9283 (Einkünfte aus der Überlassung von Kapital) bzw. 9305 (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten) sowie in der Einkommensteuererklärung E1 unter dem Abschnitt "Betriebliche Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz zu besteuern sind" entsprechend einzutragen. 3.2…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Veranlagung vorgesehen. Die Einkünfte sind dabei in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1a unter der Kennzahl 9305 bzw. in der Einkommensteuererklärung E1 unter dem Abschnitt "Betriebliche Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz zu besteuern sind" entsprechend einzutragen. 3.2.2.4.5.2. Endbesteuerung Rz…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ein Anteilschein an einem Immobilienfonds öffentlich angeboten (§ 27a Abs. 2 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988), dann unterliegen alle Kapitalerträge (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) aus diesem Immobilienfonds dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Wurde dagegen ein Anteil an einem Immobilienfonds nicht…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…etwaige abkommenskonforme Entlastung von der österreichischen Abzugsteuer nach der österreichischen Rechtslage grundsätzlich nicht dem ausländischen Investmentfonds, sondern nur dessen Anteilinhabern zu, weil die österreichischen Kapitalerträge aus steuerlicher Sicht nicht dem Fonds, sondern den Empfängern der Fondsausschüttungen (Anteilinhabern) zugerechnet werden. Im Fall von österreichischen Zinsen gemäß …

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…und tatsächlicher Hinsicht unbestimmten Personenkreis angeboten werden, unterliegen diese gemäß § 93 Abs. 1 iVm § 27a Abs. 2 EStG 1988 ab 1.4.2012 keinem Kapitalertragsteuerabzug mehr. Sie unterliegen allerdings dem Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988. Die Abzugsteuer beträgt gemäß § 100 Abs…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einen zwingend thesaurierenden Fonds (§ 170 InvFG 2011). Ausschüttungen aus einem Pensionsinvestmentfonds sind nicht zulässig. Weiters wird auch keine Kapitalertragsteuer ausgezahlt ("Vollthesaurierer"). Rz 61: Für Pensionsinvestmentfonds gelten besondere Veranlagungsvorschriften (§ 171 InvFG 2011). Das Fondsvermögen kann grundsätzlich aus denselben liquiden Finanzanlagen bestehen, die auch für einen OGAW…

2020-0.588.377Konsultationsvereinbarung über die Quellensteuerentlastung für nach Großbritannien ausgeschüttete Dividenden
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.588.37715.09.2020

…und die bezogenen Einkünfte beinhaltet das Formular: a) eine Erklärung des Einkünfteempfängers, mit der bestätigt wird, dass der Empfänger eine betriebliche Betätigung ausübt, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht, dass der Empfänger eigene Arbeitnehmer beschäftigt und dass der Empfänger zur Betriebsausübung über eigene Betriebsräumlichkeiten…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Z 2 EStG 1988 im Rahmen der betrieblichen Einkünfte zu erfassen. Zum Umfang der Steuerpflicht der Ausschüttung siehe Rz 292 ff. Rz 290: Den Ausgangspunkt für die Ermittlung der Besteuerung beim Anteilinhaber bildet der in der Ausschüttungsmeldung vom steuerlichen Vertreter an die Meldestelle gemäß…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu einem Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an den Kapitalerträgen, vgl. bereits Rz 519). Anders verhält es sich indessen mit den im Finanzergebnis von deutschen vermögensverwaltenden Personengesellschaften enthaltenen Gewinnen einer unteren operativ tätigen Personengesellschaft. Denn die Betriebsstätten dieser betrieblich tätigen Personengesellschaften bilden deutsche Betriebsstätten der Gesellschafter…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der in den AIF einfließenden Kapitalerträge. Durch einen solchen Zurechnungskonflikt kann Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat der Investoren gehalten sein, die Doppelbesteuerung zu beseitigen (siehe dazu Rz 557 f). Rz 517: Zum Vorliegen von Unternehmensgewinnen gemäß Artikel 7 OECD-MA bei originär betrieblichen bzw…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nach dem 31.12.2010 entgeltlich angeschafft wurden, unterliegt dem KESt-Abzug und daher der beschränkten Steuerpflicht. Für davor angeschaffte Fondsanteile kommt eine Steuerpflicht nicht in Betracht. Bei einem inländischen Depot führt der Kapitalertragsteuerabzug zur Endbesteuerung gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988. Bei einem ausländischen…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sein (Ausnahme zB Liebhabereibetrieb), bei § 7 Abs. 2-Körperschaften ist die Zuordnung zum betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich entscheidend. Bei juristischen Personen, die den Anteil im Betriebsvermögen halten, ergeben sich im Vergleich zu Erträgen aus Investmentfondsanteilen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen Unterschiede, die sich aus speziellen…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…6 Z 4 EStG 1988 zu beachten. Danach sind vom Verlustausgleich Einkünfte aus Depots, die betrieblichen Zwecken des Steuerpflichtigen dienen, Depots, die der Steuerpflichtige als Treuhänder hält, sowie Einkünfte aus Depots mit mehreren Depotinhabern (und/oder-Depots) ausgeschlossen. Rz 251: Die depotführende Stelle hat den…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…festgestellt oder die Eigenschaft eines erklärten Einlagentatbestandes verneint wird, bzw. dass erklärte Ausschüttungen oder Einlagenrückzahlungen zu Unrecht als solche behandelt wurden. In diesen Fällen ist neben den ertragsteuerlichen Korrekturen (Erlassung eines Haftungsbescheides hinsichtlich einer nicht erhobenen Kapitalertragsteuer, Erfassung eines steuerpflichtigen Veräußerungstatbestandes beim Anteilsinhaber) auch der…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2.1. Allgemeines Rz 282: Befinden sich Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen, werden daraus betriebliche Einkünfte erzielt. Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur Behandlung von Investmentfondsanteilen im Privatvermögen, zB…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1988 hat den Veräußerungsgewinn zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der Behaltezeit des…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3.1. Modifizierung der Anschaffungskosten Rz 352: Zur Ermittlung bzw. Modifizierung der Anschaffungskosten im betrieblichen Bereich siehe die Ausführungen zu Anteilen im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Rz 318 f). 3.2.4.4. Spezialthema Kombination von Ausschüttung und Thesaurierung Rz 353: Juristische Personen haben nach § 94…