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4 Treffer617 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Gesamtbetrachtung. Eine überwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges im Ausland (zurückgelegte Kilometer und Zeit). Bei den gefahrenen Kilometern erfolgt keine Unterscheidung in privat oder beruflich veranlasste Fahrten. Ausnahme: Zuordnung des Kraftfahrzeuges zum Betriebsstandort im Ausland im Rahmen des Gegenbeweises (siehe Rz 62) Sticht das Merkmal gefahrene Kilometer…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…einem mobilen Container (EAS 2244); durch tageweise Tätigkeiten eines Filmcutters (EAS 2099); durch einen bloßen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter (EAS 469). Auch ein fahrendes Schiff begründet für das Schifffahrtsunternehmen keine Betriebsstätte (BFH 3.7.1997, IV R 58/95); es fehlt die Verbindung zu…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und somitgesellschaftlichen Lebensinteressen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, hat er jenen als dauernder Standort nach wie vor der FamilienwohnsitzHauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat. Bei Gastarbeitern, die zum Beispiel nur alle drei Monate "nach Hause" fahren…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fahrzeug verfügt, was zur SteuerpflichtLebensinteressen und somit als dauernder Standort nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 führtwie vor der Familienwohnsitz. Bei Gastarbeitern, die zum Beispiel nur alle drei Monate "nach Hause" fahren, gilt hingegen als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit als dauernder Standort der Tätigkeitsort.