…oder eine solche benötigen. Investmentstrukturen in Drittstaaten gelten nicht als OGAW im Sinne des § 188 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011. Zum Begriff OGAW siehe Rz 27. Rz 98: Unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer OGAW im Inland vertrieben werden darf, richtet sich nach §§ 139 f…
…in § 42 letzter Satz ImmoInvFG gilt bei sämtlichen AIF in Immobilien das Vermögen stets nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt. Siehe Rz 104 ff. Rz 121: Bei sonstigen ausländischen Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien ist das Kriterium der Risikostreuung eigens zu prüfen. Dabei sind die Risikostreuungsbestimmungen des …
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…
…Hilfstätigkeit in diesem Zusammenhang keine konzernale Betrachtung anzustellen ist (EAS 3432). Beispiel: Ein Konzern besteht aus mehreren (Produktions-)Gesellschaften, wobei der Einkauf für alle Gesellschaften bei der ausländischen B-GmbH zentralisiert wird. Die Geschäftstätigkeit der B-GmbH umfasst die Produktion und den Vertrieb von Konsumgütern…
…Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 537: Veranlagen österreichische Investmentfonds iSd § 186 InvFG 2011 die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an österreichischen Investmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der dem Investmentfonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge…
…1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 573: Veranlagen österreichische Immobilieninvestmentfonds iSd § 40 ImmoInvFG die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile österreichischer Immobilieninvestmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der den Fonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge kommen…
…ansässig sind, denen gegenüber Österreich sich in DBA zur Steuerentlastung verpflichtet hat. Der Rückzahlungsantrag darf in diesen Fällen nur durch den Fonds gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist, aber nur dann erfolgen, wenn…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…
7.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften 7.4.1.1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…