RIS AI
5 Treffer671 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…aus wirtschaftlichen Gründen und nicht auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses erfolgt. Dient die Bürgschaftsübernahme dazu, die Kreditwürdigkeit der die Darlehen aufnehmenden Konzerngesellschaft erst herzustellen oder die Aufnahme einer höheren Darlehenssumme zu ermöglichen, ist die Eigenkapitalausstattung zu prüfen; gegebenenfalls geht bei nicht ausreichender Eigenkapitalausstattung der Anspruch auf…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Erledigung von Anzeigen gemäß § 120 Abs. 1 BAO, wenn sich diese auf eine neu begründete persönliche Abgabepflicht in der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer beziehen. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen zuvor noch keine Steuernummer erteilt worden ist, alle übrigen in § 120 BAO geregelten Anzeigepflichten…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nach Art. 116a B-VG. Rz 412: Organe sind vor allem Behörden, Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn sie durch Gesetze zur Besorgung von öffentlichen Angelegenheiten berufen und daher in die öffentliche Verwaltung eingegliedert sind, in diesen…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder Rz 136: Da die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen sowohl Einkünfte aus der Überlassung der Energieerzeugungsanlagen als auch Einkünfte aus der Stromlieferung an die…