RIS AI
3 Treffer371 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… außergerichtliche Vereinbarungen (Scheidungsfolgenvereinbarung) gemäß § 55a Abs. 2 EheG (VwGH 28.9.2000, 2000/16/0332); Abfindungsverträge zwischen einer Gesellschaft und ausgeschiedenem Gesellschafter, wenn zugleich zweifelhafte Ansprüche umfassend bereinigt werden (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0348); Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Trennungsfolgenvereinbarungen, die Ausgleichsansprüche und Nutzungsrechte an einer…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz festgesetzt ist, der außergerichtliche Ausgleich im wirtschaftlichen Interesse des Bundes und der aws liegt und die aws und der Bund ohne diesen außergerichtlichen Ausgleich wirtschaftlich und rechtlich schlechter gestellt wären, und die Leistung aus der Garantievereinbarung im konkreten Fall im…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Im Übrigen wird zur Bewertung der Leistungen auf § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) verwiesen. Rz 1553: Der Gebührensatz beträgt grundsätzlich 2%, bei außergerichtlichem Vergleich über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht" anhängig sind Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (zB der Börse, Kammern; vgl…