…Jahresabschluss zu verlassen, um festzustellen, dass es sich beim Kontoinhaber um einen aktiven NFE handelt, ist es erforderlich, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zu überprüfen, um zu bestimmen, ob der Kontoinhaber die Einkünfte- und Vermögensgrenzen nach § 95 Z 1 GMSG einhält, und die…
…dass der Kontoinhaber ein aktiver NFE ist oder ein anderes Finanzinstitut als ein Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG ist, bei dem es sich nicht um ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates handelt. Feststellung der beherrschenden Person des Kontoinhabers: Zur Feststellung der beherrschenden Personen…
…Informationen in vertretbarer Weise feststellen, dass der Kontoinhaber ein aktiver NFE ist oder ein anderes Finanzinstitut als ein Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG ist, bei dem es sich nicht um ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates handelt (Sec. V Rz 20 CRS-Kommentar…
…Kontoinhabers beispielsweise einer der folgenden sein: 1)Finanzinstitut: a)Investmentunternehmen (§ 59 Abs. 1 Z 2 GMSG) oder b)anderes Finanzinstitut. 2)NFE: a)Unternehmen, dessen Anteile öffentlich gehandelt werden oder ein Tochterunternehmen eines öffentlich gehandelten Unternehmens, b)staatlicher Rechtsträger, c)Internationale Organisation, d)Aktiver NFE …
…Bei den Rechtsträgern X und Y handelt es sich um Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG. Rechtsträger X ist im Staat B ansässig und Rechtsträger Y ist im Staat C ansässig. Aus der Sicht von W ist Rechtsträger X ein Finanzinstitut eines teilnehmenden…
…der sich aus aktiven oder passiven Steuerlatenzen (zB nach § 198 Abs. 9 UGB oder IAS 12 Abs. 15) ergibt, ist daher nicht in Spalte 7 zu berücksichtigen. Rz 468: Unabhängig von Spalte 7 sind in Spalte 6 die "gezahlten Ertragsteuern (auf Kassenbasis)" im Sinne der…
…ist. Der Ausdruck "Investmentunternehmen" umfasst nicht einen Rechtsträger, bei dem es sich um einen aktiven NFE (§ 95 Z 4 bis 7 GMSG) handelt. Die Bestimmung ist auf eine Weise auszulegen, die mit dem ähnlichen Wortlaut der Definition von "Finanzinstitut" in den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzielle…
…und welche der Stromerzeugungsbetriebsstätte des E-Werks zukommen. Liegt das unternehmerische Geschäftsrisiko des gesamten Projekts in den Händen des Stammhauses und hat das Stammhaus lediglich die technische Stromerzeugung und Leitungseinspeisung an das E-Werk ausgelagert (vergleichbar einer Funktionsauslagerung an einen Lohnfertiger), dann wird der Betriebsstätte…
…können sowohl ein aktiver NFE iSd § 95 GMSG (vgl. Rz 80) als auch ein nicht meldendes Finanzinstitut iSd § 62 Z 1 GMSG sein. Wie das GMSG auf diese Fälle anzuwenden ist, kommt auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. So klammert der Begriff des NFE…