RIS AI
9 Treffer341 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 31 Abs. 2 GebG zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen (siehe Rz 1210 ff). 24.1. Grundsätze der abgabenrechtlichen Haftung Rz 1194: Die im GebG enthaltene Haftungsbestimmung bildet die Voraussetzung zur Geltendmachung der Haftung nach den Vorschriften der BAO. Rz 1195: Die Haftung setzt die Schuld eines…

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 13 Abs. 1 GebG genannten Personen derjenige zum Gesamtschuldner, der im fremden Namen bei der Behörde eine gebührenpflichtige Eingabe oder Beilagen überreicht oder eine amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll veranlasst. Rz 196: Über eine Vorrangigkeit eines der in Betracht kommenden Abgabenschuldner kann dem Gesetz nichts…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). 8. In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der Ansässigkeit einer bestimmten Person, kann die österreichische Steuerbehörde aufgrund der maßgebenden Bestimmungen…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). (8) In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der Ansässigkeit einer bestimmten Person, kann die österreichische zuständige Behörde aufgrund der maßgebenden Bestimmungen zum…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der gegenständlichen Richtlinie mit folgenden Abweichungen bzw. Ergänzungen der folgenden Unterpunkte: 1.2. Unionsrechtliche Grundlagen Dieser Schwerpunkt stützt sich ausschließlich auf die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…