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2 Treffer373 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 730–73410.16. Eheschließung (§ 14 TP 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…1 80 Euro an. Ein Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit, bei dem ausländischen Schriften vorgelegt werden, ist daher mit 130 Euro zu vergebühren. Rz 732: Die Gebühr für ausländische Schriften fällt unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Schriften und unabhängig von einer bereits erfolgten Vergebührung…
GebR 2025 Rz 1480–148727.6. Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…siehe Rz 1540 ff). Rz 1483: Die Gebühr von Ehepakten wird für die stattfindende Vermögensübertragung erhoben. Diese besteht darin, dass ein bestimmtes Vermögen, an dem einer der Ehegatten oder eingetragenen Partner bisher keinen Anteil hatte, auf Grund des Ehepaktes nunmehr in dessen Miteigentum übergeht. 27…