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2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Gemeinde (Formular KommSt 2) Antrag auf Zuteilungsbescheid gemäß § 10 Abs. 5 KommStG 1993 nicht umfasst ist zB: Vertretung in Rechtsmittelverfahren (zB keine Befugnis zur Beschwerdeeinbringung, Stellung eines Vorlageantrags, Vertretung vor einem Verwaltungsgericht) | - | § 2 Abs. 1 Z 7 BiBuG 2014 | 3. | Vertretung…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Rz 42: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ein Finanzamt ein Organ eines anderen Finanzamtes mit der Vornahme einer Außenprüfung beauftragen, weil § 148 Abs. 1 BAO die Beauftragung nicht auf die "eigenen Organe" der jeweiligen Abgabenbehörde einschränkt; die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder einem Schiedsverfahren in Zusammenhang stehenden Aufgaben, soweit sich diese aus dem EU-BStbG oder einer anderen Rechtsgrundlage als dem EU-BStbG ergeben.…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…einzelnen Bestimmungen kann vorgesehen sein, dass eines von den beiden in Betracht kommenden Finanzämtern (Finanzamt Österreich oder Finanzamt für Großbetriebe) zuständig ist und zwar abhängig davon, ob dieses Finanzamt bereits für die Erhebung einer anderen Abgabe beim selben Abgabepflichtigen zuständig ist. Mit dieser Regelungstechnik wird…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…erfolgt, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist. 3.4.4. Entgegennahme der Zusammenschlussmeldung Rz 126: Im Rahmen eines Zusammenschlusses ist das für die Feststellung der Einkünfte der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Meldung des Zusammenschlusses zuständig (§ 24 Abs…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…dafür zuständig, Anträge inländischer Unternehmer auf Erstattung der Vorsteuer durch einen anderen EU-Mitgliedstaat entgegenzunehmen. Es ist weiters dafür zuständig, Anträge auf Vorsteuererstattung von Unternehmern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, die über das elektronische Portal eines anderen EU-Mitgliedstaats übermittelt wurden, entgegenzunehmen…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Inländische Wirtschaftstreuhänder sind jene (natürlichen oder juristischen) Personen, die über eine Berufsbefugnis nach dem WTBG 2017 verfügen und daher im Wirtschaftstreuhänderverzeichnis der KWT geführt werden. Sonstige Personen können nur dann als steuerliche Vertreter eines Fonds bestellt werden, wenn sie über eine vergleichbare fachliche Qualifikation verfügen…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…maßgebenden Willens des Gesetzgebers auch auf die historische Begriffsbedeutung in Deutschland Bedacht zu nehmen ist. Darnach soll durch die Anknüpfung der beschränkten Steuerpflicht an das Unterhalten eines ständigen Vertreters erreicht werden, dass ausländische Unternehmen auch ohne Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte mit im Inland erzielten Gewinnen…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.38.4. Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt Steuerpflichtigen auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…kann auch in anderen Sprachen erfolgen, wenn der Bestätigung eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beigelegt wird. Die Authentizität der ausländischen Bestätigung muss überprüfbar und verifizierbar sein (zB durch Kontrolle eines Überprüfungscodes auf der Website der ausländischen Steuerverwaltung oder durch Einscannen eines auf der…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung des Abfuhrverpflichteten von Aufzeichnungspflichten (§ 101 Abs. 2 EStG 1988). Rz 100: Wird der geschuldete steuerabzugspflichtige Betrag aufgrund eines Übereinkommens nicht direkt an den beschränkt steuerpflichtigen Gläubiger, sondern an eine inländische juristische Person abgeführt, die die Urheberrechte wahrt…