1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…
…binnen vier Wochen nach der erstmaligen Eintragung in das jeweilige Stammregister (Firmenbuch, Vereinsregister oder Ergänzungsregister für sonstige Betroffene) oder bei Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen nach der Begründung der Verwaltung im Inland bzw. nach der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder dem Erwerb einer Liegenschaft im Inland zu…
…der Gebühr zu unterziehen. Bei einem gemeinsamen Erwerbsvorgang von beweglichen und unbeweglichen Vermögen ist das Rechtsgeschäft für die Berechnung der Gebühr und der Grunderwerbsteuer in zwei Erwerbsvorgänge, nämlich in einen des beweglichen und einen des unbeweglichen Vermögens zu zerlegen. Zur Ermittlung der Gebühr ist von…
…Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande. 27.1.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1251: Bemessungsgrundlage ist der Wert des Vermögens (Aktiva minus Passiva, siehe Rz 1254 f) des Annehmenden oder bei Adoption durch Ehegatten oder…
…im Zeitpunkt der Zustellung der Erledigung entstehen. Rz 159: Eine abschließende Erledigung liegt dann vor, wenn sich aus dieser für den Antragsteller eine rechtliche Konsequenz ergibt. Beispiel: Wird eine Bauanzeige gemäß § 15 Abs. 7 erster Teilstrich NÖ Bauordnung 2014 nicht untersagt und dies dem Anzeigenleger…
…21 GebG. Es ist in diesem Fall die Bestandvertragsgebühr entsprechend der insgesamt zwischen S und M vereinbarten Vertragsdauer von 10 Jahren zu entrichten. Wäre S hingegen der Erbe des V und damit sein Gesamtrechtsnachfolger, so müsste bei der Vergebührung des "Nachtrages" berücksichtigt werden, inwieweit es…
…4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme…
…Abgabenbehörden des Bundes (Finanzamt Österreich, Finanzamt für Großbetriebe und Zollamt Österreich) für die jeweils tatsächlich zuständige Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung) vorgenommen werden. Bei der Durchführung dieser Amtshandlungen sind diese Organe als Organe der jeweils zuständigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung tätig (§ 54 Abs…
…muss sich um eine konkrete Sache und nicht bloß um eine vertretbare, die lediglich nach Maß, Zahl oder Gewicht objektiv festgelegt wird, handeln. Rz 1067: Die Sache muss sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Inland befinden. Die Einbringung der bei Vertragsabschluss im Ausland gelegenen Sache…
…in einer bestimmten Angelegenheit verloren hat, der Einschreiter trotzdem innerhalb eines Jahres ab dem Verlust der Zuständigkeit das Anbringen bei diesem Finanzamt eingebracht hat und er nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden…
…Abschrift in das Inland eingebracht werden, die Gebührenschuld entsteht allerdings erst im Zeitpunkt der Vornahme der rechtserheblichen Handlung oder des amtlichen Gebrauches. Beispiel: Ein Ausländer und ein Inländer schließen in München einen Mietvertrag betreffend eine dort gelegene Wohnung ab. Eine Berechtigung oder eine Verpflichtung zu…