…15/0035). Soweit Parteierklärungen einer Behörde gegenüber mit Wirksamkeit für bestimmte Verfahren abgegeben wurden, behalten diese auch im Falle einer gesetzlichen Zuständigkeitsänderung ihre Wirksamkeit. Sie sind daher auch von der neu zuständig gewordenen Behörde zu beachten (VwGH 4.11.2009, 2008/17/0094 zur Zustellbevollmächtigung).
2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…
27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…
1. Allgemeines Zu den Bilanzbuchhaltungsberufen zählen Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner (§ 1 BiBuG 2014). Die angeführten Berufsgruppen haben verschiedene Berechtigungsumfänge, die sich jeweils aus dem BiBuG 2014 ergeben. Die den Bilanzbuchhaltungsberufen angehörenden Personen können Abgabepflichtige grundsätzlich vor Abgabenbehörden vertreten. Wenn sie im Rahmen der Vertretungshandlung als…
1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…
I. Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens 1. Ein Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens über ungelöste Fragen eines Verständigungsfalls nach Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens (der Schiedsantrag) bedarf der Schriftform und ist an eine der zuständigen Behörden oder beide zu richten. Der Antrag muss…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…