RIS AI
5 Treffer497 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 16–212.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 ist auf Körperschaften nicht anwendbar. Etwaige Zuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 (KIG-Mittel) oder andere Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind bei Ermittlung der Anschaffungskosten gemäß § 6 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen (vgl. Rz 4). Rz 17: Der…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Funktionsauslagerung bewirkte Erhöhung des Konzerngewinns verbleibt daher dem inländischen Konzernunternehmen und kann nicht in das Niedriglohnland verlagert werden. Rz 199: Investitionsbegünstigungen, Zuschüsse von öffentlicher Hand oder steuerliche Begünstigungen (zB die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988) können zu Standortvorteilen im Sinne von standortbedingten Kosteneinsparungen führen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…bei der Ermittlung der Innenfinanzierung erhaltene Einlagenrückzahlungen ebenfalls außer Ansatz. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Rückzahlung mehrstufiger Zuschüsse im Konzern auf dem Evidenzkonto wiederum systemkonform als Einlagenrückzahlung abgebildet wird. Die Bestimmung setzt voraus, dass eine Körperschaft von ihrer Tochtergesellschaft steuerlich eine Einlagenrückzahlung erhält…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…01 in der Fassung der 6. Änderung des Befristeten Rahmens4 in Höhe von EUR 2.300.000 wird eingehalten. Das bedeutet, dass die Summe der vom garantiewerbenden Unternehmen erhaltenen Förderungen in Form von Zuschüssen, Steuervorteilen oder Vergünstigungen in Bezug auf andere Zahlungen, rückzahlbare Vorschüsse, Garantien…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025