…nur dann zu einer zusätzlichen Gebühr, wenn diese für die Bemessung der für das betreffende Rechtsgeschäft vorgesehenen Gebühr überhaupt relevant sind. Beispiel: Wird in einem Nachtrag zu einem beurkundeten Bestandvertrag eine Mietvorauszahlung von drei Monaten vereinbart, ist dies kein Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits…
…Mangels Parteienidentität handelt es sich nicht um einen Zusatz oder Nachtrag iSd § 21 GebG. Es ist in diesem Fall die Bestandvertragsgebühr entsprechend der insgesamt zwischen S und M vereinbarten Vertragsdauer von 10 Jahren zu entrichten. Wäre S hingegen der Erbe des V und damit sein…
…Inländern geschlossene und im Ausland beurkundete Bestandvertrag über eine im Ausland gelegene Sache ist nicht gebührenpflichtig, wenn der Bestandzins vereinbarungsgemäß an ein ausländisches Konto zu leisten ist. Der Erfüllungsort liegt damit nicht in Österreich. 12.2.2.3. Zusätze und Nachträge Rz 1071: Wird die…
…vorzunehmen, die den Zusatz oder Nachtrag darstellen soll (VwGH 18.12.1997, 97/16/0473). Rz 1133: Ein Vergleich kann infolge seines Charakters als ein die vorherigen Rechtsgeschäfte aufhebender Neuerungsvertrag niemals ein nach § 21 GebG zu beurteilender Nachtrag oder Zusatz zu einem vorhergegangenen Rechtsgeschäft sein…
…Punktation zu werten, wenn die wesentlichen Vertragspunkte bereits enthalten sind (Einklagbarkeit der Leistungen aus dem Vertrag und nicht bloß auf Abschluss des Hauptvertrages). Rz 1039: Wird über den in Form einer Punktation festgehaltenen Vertrag später eine förmliche Urkunde errichtet und enthält diese Zusätze oder Nachträge…
…Weitergaberechtes mit dem neuen Bestandnehmer fortgesetzt, sodass die Vereinbarung des Weitergaberechtes keine Auswirkung auf die ursprünglich vereinbarte Bestandvertragsdauer hat. Die Vereinbarung eines Weitergaberechtes führt nicht zu einer unbestimmten Vertragsdauer. Rz 1343: Für die Beurteilung, ob ein Präsentations- oder Weitergaberecht vorliegt, ist der Inhalt des Rechtes…
…Beispiel: In einem Bestandvertrag vereinbaren die Parteien folgende Kündigungsgründe des Bestandgebers, während der Bestandnehmer auf jegliche Kündigungsrechte verzichtet: Verzug der Zahlung des Mietzinses (§ 30 Abs. 2 Z 1 MRG) Regelmäßige Verwendung der vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung…
…eines Bestandvertrages iSd §§ 1090 ff ABGB erfüllen, aber in der Literatur oder Rechtsprechung (VwGH 15.11.1984, 83/15/0181, 0182; VwGH 6.5.1985, 84/15/0194; VwGH 2.4.1990, 89/15/0147; VwGH 27.6.1994, 92/16/0165) nicht als Bestandverträge…
…Außerdem kann das Finanzamt mangels ordnungsgemäßer Gebührenanzeige oder wegen nicht rechtzeitiger Gebührenentrichtung bis zum Fälligkeitstag an dem die selbst zu berechnende Gebühr zu entrichten war, eine Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG festsetzen (siehe Rz 132 ff). Werden Bestandverträge entgegen der gesetzlichen Pflicht zur Selbstberechnung…
…ohne dass eine Verlängerung im Vertrag vereinbart ist oder eine neuerliche Urkunde über das fortgesetzte Bestandverhältnis errichtet wird, ist die Verlängerung der Bestanddauer gebührenrechtlich unbeachtlich. Rz 1317: Wird hingegen über die Verlängerung eine Urkunde errichtet, stellt diese einen gebührenpflichtigen Nachtrag im Umfang der Verlängerung dar…
…im Bestandvertrag zwischen dem Bestandgeber und dem Bestandnehmer vereinbart, dass der Bestandnehmer dem Bestandgeber die auf den Bestandzins entfallende Umsatzsteuer zu ersetzen hat, ist diese in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, weil Schuldner der Umsatzsteuer nicht der Bestandnehmer, sondern der Bestandgeber ist und der Bestandnehmer eine dem…
…V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren befreit (siehe auch Rz 491 ff und UmgrStR 2002 Rz 1861 f). Rz 1149: Von der Vertragsübernahme zu unterscheiden ist die privative Schuldübernahme (siehe Rz 1420…
…nicht nur die bereits bestehenden Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert werden (siehe § 21 GebG). Sind die sonstigen gebührenrechtlichen Voraussetzungen (entsprechende Beurkundung etc.) gegeben, fällt die Gebühr für jenes neue Rechtsgeschäft an, in welches das frühere Rechtsgeschäft umgewandelt wurde. Eine neuerliche…