…Geschäftsherrn hervorrufen. Seine Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr tritt in diesem Fall dann ein, wenn von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch im Inland gemacht wird (siehe Rz 120 ff). Rz 1192: Bleibt die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn aus bzw. hat…
…Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten…
…Subkonto - bzw. das Nennkapital-Subkonto - um 10.000 zu vermindern. Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten | VON | AUF | BEZEICHNUNG | AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten | Nennkapital | Gesellschafter | ordentliche Kapitalherabsetzung | primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine…
…Aufwand einer eigenen Revisionsstelle entlastet; g)Beratung und Finanzierung beim Erwerb von Beteiligungen durch die Tochtergesellschaft; h)Managementkosten; zu beachten ist hierbei, ob eine Übertragung des Managements auf die Muttergesellschaft zur Verlagerung des Orts der tatsächlichen Geschäftsführung und somit zu einem Wegzug der Tochtergesellschaft führt.
…für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt zuständig (§ 13 Abs. 1 letzter Satz UmgrStG). Besteht für den Einbringenden keine inländische Finanzamtszuständigkeit, ist die Meldung an das für das übertragene Vermögen zuständige Finanzamt zu richten. 3.4.3. Entgegennahme der Einbringungsbilanz Rz…
…Der Bescheid, mit dem die Zuständigkeit übertragen wird, ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Er kann vom Bescheidadressaten (abgesondert) mit Beschwerde angefochten werden. § 294 BAO ist auf einen solchen Bescheid nicht anwendbar. Die Änderung der für die Bescheiderlassung maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (zB Über- oder Unterschreiten…
…steuerpflichtigen Gruppenkörperschaft (§ 24a Abs. 1 Z 3 KStG 1988). 3.2.5. Privatstiftungen Rz 119: Zuständig für die Entgegennahme von Abschriften der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde gemäß § 13 Abs. 6 KStG 1988 sowie für die Information des Bundeskriminalamts für den Fall, dass die Vorlage dieser…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…