…verstehen, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Maßgebend ist, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist…
…täglich) ins Inland zurückgekehrt wird, dieses Kraftfahrzeug im Inland geparkt oder garagiert und im Inland über die Verwendung dieses Kraftfahrzeuges entschieden wird, vermag in diesen Fällen an der erforderlichen Gesamtbetrachtung einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zuzuordnen isterfolgreichen Widerlegung der Standortvermutung im Inland nichts zu…
…das Kraftfahrzeug die Verfügungsgewalt gleich einem Halter im Ausland zugelassene Kraftfahrzeug im Inland verwendet:Sinne des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes ausübt (VwGH 27.1.2010, 2009/16/0107). Ist dies eine Person ohne Hauptwohnsitz im Inland, kommtOb § 79 KFG 1967 mit der Jahresregel (siehe PersonRz 41)…