…Neukonto (§§ 80, 82 und 86 GMSG) Rz 70: Der Ausdruck "Neukonto" bedeutet ein von einem meldenden Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das am oder nach dem 1. Oktober 2016 eröffnet wird, sofern es nicht als bestehendes Konto (§ 79 Z 2 GMSG) behandelt wird. Der Ausdruck "Neukonto natürlicher…
…GMSG (siehe auch Sec. VIII Rz 62 CRS-Kommentar). Der Begriff des Finanzkontos umfasst: ein Einlagenkonto; ein Verwahrkonto; im Fall eines Investmentunternehmens iSd § 59 GMSG (Rz 57) Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen am Finanzinstitut (zB im Rahmen eines Organismus für gemeinsame Anlagen, Anlagefonds, Indexfonds, privaten Beteiligungsfonds, Hedgefonds…
…und 5. Geldwäsche-Richtlinie) wird mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) umgesetzt werden (Stand November 2016). Die Verordnung 2015/847/EU über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers wurde ebenfalls am 5. Juni 2015 im Amtsblatt der EU verlautbart…
1.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG) Rz 3: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GMSG hat jedes meldende Finanzinstitut dem Finanzamt, daszuständigen Finanzamt für die Erhebung der Körperschaftsteuer des meldenden Finanzinstituts zuständig ist, für jedes meldepflichtige Konto (vgl. Rz 7 zu § 7 GMSG) von jeder…
10.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG) Rz 72: Ein "ausgenommenes Konto" ist kein Finanzkonto iSd GMSG (vgl. Rz 61 zu § 71 GMSG). § 87 GMSG listet ausgenommene Konten auf und enthält in seiner Z 8 auch eine Verordnungsermächtigung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. Die in…
…| Gewinnrücklagen | 1.000 | Bilanzgewinn | 1.000 Das Evidenzkonto weist daher folgende Entwicklungen aus: | Evidenzsubkonten | Beginn Wj X3 | Zugang | Abgang | Umbuchung | Ende Wj X3 | indisponible Einlagen | 35.000 | +10.000 (2) | |…
3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…
…Finanzinstitut bei der Kontoeröffnung eine Selbstauskunft beschafft und kann aber die Überprüfung nicht am selben Tag abgeschlossen werden, ist die Bestätigung ehestmöglich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen vorzunehmen. Es wird nur unter eingeschränkten Umständen anerkannt, dass die Bestätigung nicht am selben Tag erfolgen kann…