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ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen, Wiederaufnahmeanträgen, Anträgen auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und sonstigen Eingaben (zB Eingaben im Vergabeverfahren) ist wie folgt vorzugehen: Auf der Zahlungsanweisung ist als Verwendungszweck die Geschäftszahl des betreffenden Verfahrens anzugeben; ist eine solche Geschäftszahl…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…8 BUAG) Zulassung einer übermittlungspflichtigen Organisation zur elektronischen Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2016) Zuerkennung und Widerruf der Spendenbegünstigung und Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (§ 4a Abs. 5 Z 3 und 4 EStG 1988, § 18 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…das Ansuchen gestellt, wird dieses vorgemerkt und automationsunterstützt geprüft, ob ein Nachweisdokument nachträglich beigebracht wird. Frühestmöglicher Zeitpunkt der nachträglichen Zuerkennung ist der Gültigkeitsbeginn des Nachweisdokumentes bzw. der Zeitpunkt, in dem das Ansuchen gestellt wird (siehe Rz 290 sowie Rz 293). Beispiel: Am 1. Oktober 2020…

KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Zulassungsbescheinigung alleine ist allerdings noch nicht ausreichend, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiungen von den jeweiligen Abgaben nachzuweisen. Neben der eingetragenen Verwendungsbestimmung in der Zulassungsbescheinigung sind bei der Beurteilung der Zuerkennung der Befreiungen weitere Kriterien heranzuziehen (z.B. Zulassung auf bestimmten Rettungsdienst…

KfzBStR 2021 Rz 123–129A.3.3. Feuerwehrfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Einsätzen verwendet werden darf, ist ein weiterer Hinweis für das Vorliegen der Voraussetzungen der Befreiungen. Bei der Beurteilung der Zuerkennung der Befreiungen ist die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für die Feuerwehr, wie auch schon für die Erteilung der kraftfahrrechtlichen Bewilligung, durch weitere Nachweise…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Verwendungsbestimmung in der Zulassungsbescheinigung alleine ist allerdings noch nicht ausreichend, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Neben der eingetragenen Verwendungsbestimmung in der Zulassungsbescheinigung sind bei der Beurteilung der Zuerkennung der Befreiung weitere Kriterien heranzuziehen (z.B. Nachweis eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs…