Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…
…4 NoVAG 1991 gesetzt wird. Die Einreihung nach zollrechtlichen Vorschriften bezieht sich auf den Zeitpunkt des Zollsachverhalts, welcher in der Regel nicht ident mit dem Zeitpunkt der Verwirklichung des Normverbrauchsabgabe-Sachverhalts ist. Die zu beurteilenden Kraftfahrzeuge befinden sich bei den Tatbeständen des § 1 Z 1…
…Der Auskunftsbescheid nach § 118 BAO bindet nur die österreichische Behörde, nicht jedoch die Behörde der anderen von der Verrechnungspreisgestaltung betroffenen Staaten. Für eine bilaterale Lösung kann daher ein APA (Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltungsabsicht) angestrebt werden. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, bei der vor…