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961 Treffer285 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zahlung von 1.000 Euro eingeräumt. Es liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, da für die Einräumung der Dienstbarkeit (Wohnrecht) eine gesonderte Gegenleistung vereinbart wurde. Rz 1045: Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 wurde für Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31.7.2008 entstanden wäre…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Personen gemeinsam - ein Kredit- oder Darlehensvertrag iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt. 16.3. Amtlicher Gebrauch von Auslandsurkunden in inländischen Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren Rz 1128: Voraussetzung für die Gebührenbefreiung nach § 20 Z 6 GebG ist, dass die Auslandsurkunde ausschließlich in einem Verfahren vor einem inländischen…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 16 Abs. 6 GebG (siehe Rz 1080 ff) erst in dem Zeitpunkt, in welchem die gerichtliche Bewilligung den Vertragsteilen zugestellt wird und nicht bereits mit Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996, 93/16/0058, 0059). Rz 1257: Die Annahme wird im Falle ihrer Bewilligung…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schriften Rz 1726: Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden. Bei der Berechnung der…

GebR 2025 Rz 24–292.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge werden allerdings von der Steuerbefreiung miterfasst (siehe Rz 329 ff). Rz 282: Für die Befreiung ist nicht erforderlich, dass der Mensch mit Behinderung gleichzeitig Zulassungsbesitzer und auch Versicherungsnehmer ist (z.B. Kind mit Behinderung siehe Rz 246). A.3.6.3.2…

GebR 2025 Rz 17–192. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen. 2.1.1. Persönliche Befreiungen Rz 18: Persönliche Gebührenbefreiung…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…oder auch Anhänger unterliegen nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer, sodass entsprechende Befreiungstatbestände im Regime der motorbezogenen Versicherungssteuer fehlen. Der aus diesen Gründen kürzere Katalog der Befreiungstatbestände von der motorbezogenen Versicherungssteuer (Gegenstand sind Krafträder und Pkw) ist im längeren Katalog der Kraftfahrzeugsteuer-Befreiungstatbestände (Gegenstand sind Lkw, Zugmaschinen…

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3 lit. d | Befreiung für ausgestellte Schriften und vorgenommene Amtshandlungen in Verfahren um rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes gemäß der Verordnung (EU) 2018/848. | § 14 TP 8 Abs. 5 | Befreiung für Erteilungen und Neuausstellungen von Aufenthaltstiteln gemäß § 14 TP…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…31.12.2014: 35 Euro, 31.12.2015: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 11.8.2016 um Euro 40,50 je Fondsanteil veräußert. Die Ausschüttungen der Jahre 2014 und 2015 unterliegen zur Gänze der Steuerpflicht. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung E1kv sind die…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3 bzw. § 3 Z 4 NoVAG 1991) | Anwendungsbereich: | Begünstigter Personenkreis | Voraussetzungen: | Durchführung: | Z 1 bzw. lit. a | Z 1 (inländische Lieferung) und Z 2 (ig. Erwerb) | Personen, die nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1976 oder nach vergleichbaren…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2011 pauschal zu ermittelnde ausschüttungsgleiche Ertrag gilt als mit 31.12.2016 zugeflossen. Er errechnet sich aus 90% des Unterschiedsbetrags zwischen dem Rücknahmepreis per 31.12.2016 und dem Rücknahmepreis per 1.1.2016, beträgt aber mindestens 10% des Rücknahmepreises per 31.12.2016 (der…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988). Ab der Veranlagung 2023 (AbgÄG 2023) bezieht sich die Begrenzung auf eine Engpassleistung von 35 kWp und eine Anschlussleistung von 25 kWp. Als Engpassleistung gilt gemäß § 5 Abs. 1 Z 14 EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) bei Photovoltaikanlagen die…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer Rz 372: Eine Versicherungsgesellschaft kann Diplomaten, die sich ihr gegenüber mit Lichtbildausweis als Träger diplomatischer Privilegien ausweisen, unmittelbar von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlasten. Hat der Versicherer dennoch die motorbezogene Versicherungssteuer in Rechnung gestellt, hat er diese unrichtige…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…EStG 1988 dafür optiert werden, die Steuerschuld auf die nicht realisierten Gewinne in Raten zu entrichten (fünf Raten bei Anlagevermögen und zwei Raten bei Umlaufvermögen) (EStR 2000 Rz 2518a ff). Beispiel: Wäre die Auslandsfiliale im vorstehenden Beispiel in Italien gelegen, könnte der Antrag gestellt werden…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei bei…