…er strittige Abgabenbeträge entrichtet und die Abgabennachforderung im Zuge eines Beschwerdeverfahrens herabgesetzt wird. Ein Abgabepflichtiger, der Abgabenschuldigkeiten während eines anhängigen Verfahrens über die Berechtigung dieser Abgaben entrichtet, soll im Hinblick auf das Zinsenrisiko gleichbehandelt werden, wie ein Abgabepflichtiger, der eine Aussetzung der Einhebung dieser Abgabenschuldigkeiten…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…Zeitpunkt der Aufhebung noch offene Verfahren angewandt werden. Ob ein begründeter Fall vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden, wobei sich die zuständigen Behörden Österreichs und Deutschlands bei Bedarf über die begründeten Fälle konsultieren können. Die Konsultationsvereinbarung gilt ab 30.3.2021. Bundesministerium für Finanzen…
…die jeweilige völkerrechtliche Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der 5-jährigen Frist des § 240 Abs. 3 BAO idF BGBl Nr. 151/1980 abgeschlossen wurde. Denn § 240 Abs. 3 BAO wurde in diesem Bundesgesetz u.a. dahingehend geändert, dass die für Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht…
…7 (siehe Rz 802) und TP 24 Abs. 6 GebG (siehe Rz 842) angeführten Pauschalbeträge für die Ermittlung des zu überweisenden Betrages abzuziehen, da die Pauschalbeträge im Gebührensatz der jeweiligen Schrift bzw. Amtshandlung enthalten sind. Beispiel: Für die Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw …
…ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl. VwGH 27.4.2004, 2003/05/0082). Dies gilt auch für Befreiungstatbestände außerhalb des AVG. …
…Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls nach dem Verfahren des § 240a BAO erfolgen. Daher ergeben sich folgende Änderungen in Erlässen des BMF: (1) Die Absätze 6 und 7 des Erlasses des BMF vom…
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…
…für die der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz übernommen hat, an den Bund nach Eintritt eines Haftungsfalles. 27.10.5.5. Abtretung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von Genossenschaftsanteilen Rz 1608: Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft…
…und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die dem Rechtssubjekt Republik Österreich zuzurechnen sind. Rz 25: Wird ein Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren tätig, ist diese Tätigkeit dem Bund zuzurechnen, weshalb hiefür Gebührenfreiheit besteht. Dies gilt hingegen nicht für…
…1168: Die Anmeldung gilt als Abgabenerklärung und ist mittels Vordrucks NOVA 2 abzugeben. Der Vordruck NOVA 2a enthält Erläuterungen zum Vordruck NOVA 2. Eine Jahreserklärung ist nicht vorgesehen. Rz 1169: In den Fällen von Nichtunternehmern ist für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe immer das Finanzamt Österreich…
…werden und vorerst bis 31. Dezember 2026 begrenzt sein. Somit besteht für betroffene Einkünfte, die in diesem Zeitraum erzielt werden, auf belarussischer Seite keine Abkommensberechtigung. Die suspendierten Bestimmungen werden auch auf österreichischer Seite mit Kundmachung im BGBl vom 27. Juni 2024 ausgesetzt. Die Aussetzung der…
…hat der Versicherer gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen. Rz 1702: Erstattungen von zu viel entrichteter Versicherungssteuer dürfen gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 vom Versicherer nur für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre erfolgen. Erstattungen…
…Gebührenbefreiungen 2.1. Allgemeines Rz 17: Befreiungen von der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen. 2…
…Pkw, Anhänger) enthalten. Die nachfolgenden Ausführungen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sind somit sinngemäß auch für die motorbezogene Versicherungssteuer anzuwenden. Die Befreiungstatbestände von der Normverbrauchsabgabe korrelieren hingegen nur teilweise damit. C.2.2.1. Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres (§ 2 Abs…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
…Gesamtschuldverhältnis (siehe Rz 197) ist der Parteienvertreter allein verbleibender Gebührenschuldner und hat die Eingabengebühr zu entrichten. Rz 21: Ist die einzige oder sind alle als Gebührenschuldner in Frage kommende(n) Person(en) persönlich von der Gebührenpflicht befreit, fällt für die Schrift oder das Rechtsgeschäft keine…
…unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht…
…sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug vorwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird (siehe dazu näher Rz 201 ff) und die Behinderung ausschließlich durch die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder "Blindheit" im Behindertenpass gemäß…
…in denen vor der Änderung des Namens des Kindes noch kein unmittelbar durch die Geburt des Kindes veranlasstes und somit gebührenfreies Dokument ausgestellt wurde. In diesen Fällen soll die Namensänderung des Kindes nicht schädlich für die Befreiung sein. Nicht gebührenbefreit ist die Ausstellung jener Schriften…